1Wer für Handels- und Vermittlungsgeschäfte eine Internationale Einfuhrbescheinigung oder eine Wareneingangsbescheinigung benötigt, hat diese beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen.
2§ 30 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass die Einfuhr in das im Antrag bezeichnete Bestimmungsland nachzuweisen ist.
§ 81 AWV Ordnungswidrigkeiten - Verstöße gegen Bestimmungen der Außenwirtschaftsverordnung (vom 01.01.2025) ... nicht rechtzeitig macht, 15. entgegen § 30 Absatz 3 Satz 1, auch in Verbindung mit § 48 Satz 2 , einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringt, ... rechtzeitig erbringt, 16. entgegen § 30 Absatz 3 Satz 2, auch in Verbindung mit § 48 Satz 2 , a) eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
Besondere Gebührenverordnung BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung (BMWKBGebKAIV)
V. v. 07.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 248