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§ 48 - Energiesteuergesetz (EnergieStG)
Artikel 1 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534, 2008 I 660, 1007; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 116
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 612-20 Verbrauchsteuern und Monopole
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Geltung ab 01.08.2006; FNA: 612-20 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 48 Steuerentlastung bei Vermischungen von gekennzeichnetem mit anderem Gasöl
§ 48 wird in 8 Vorschriften zitiert
(1) 1Eine Steuerentlastung wird auf Antrag gewährt für nachweislich versteuerte Anteile in Gemischen aus ordnungsgemäß gekennzeichnetem Gasöl und anderem Gasöl bis auf den Betrag nach dem Steuersatz des § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, wenn die Gemische
- 1.
- bei vom Hauptzollamt bewilligten Spülvorgängen oder bei vom Antragsteller nachzuweisenden versehentlichen Vermischungen entstanden und
- 2.
- nachweislich verheizt oder nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 versteuertem Gasöl zugeführt worden sind.
(2) Entlastungsberechtigt ist der Inhaber des Betriebes, der vom Hauptzollamt zum Spülen zugelassen ist, für versehentlich entstandene Gemische der Verfügungsberechtigte.
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Zitierungen von § 48 EnergieStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 EnergieStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnergieStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 66 EnergieStG Ermächtigungen (vom 01.01.2026)
... der Besteuerung und des Steueraufkommens Bestimmungen zu den §§ 45 bis 60 zu erlassen und dabei insbesondere a) die Voraussetzungen für die ...
§ 68 EnergieStG Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften (vom 01.05.2026)
... 4 Buchstabe b gewährt wird. (4) § 8 Absatz 7 und die §§ 46, 47, 48 , 49, 52, 53, 58, 58a, 59 sowie 60 sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich die ... Steuersätzen bemisst. (5) Unbeschadet der Regelungen in den §§ 47a, 48 , 49, 56, 57 bemisst sich die Entlastung für die in Absatz 1 genannten Energieerzeugnisse, ...
Zitat in folgenden Normen
Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV)
Artikel 1 V. v. 31.07.2006 BGBl. I S. 1753; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 116
§ 2 EnergieStV Ordnungsgemäße Kennzeichnung (vom 01.01.2026)
... gekennzeichnet im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, § 27 Abs. 1 Satz 2, § 48 Abs. 1 Satz 1 und § 52 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes, wenn sie im Steuergebiet vor der erstmaligen Abgabe in ...
§ 49 EnergieStV Spülvorgänge und sonstige Vermischungen (vom 01.01.2026)
... Vermischung, für die der Verfügungsberechtigte beabsichtigt, eine Entlastung nach § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zweite Alternative des Energiesteuergesetzes zu beantragen, so hat er die Vermischung dem Hauptzollamt unverzüglich anzuzeigen. ...
§ 92 EnergieStV Steuerentlastung bei Spülvorgängen und versehentlichen Vermischungen (vom 01.01.2026)
... Bewilligte Spülvorgänge im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes sind die vom Hauptzollamt nach § 49 Abs. 1 zugelassenen Vermischungen von ... 11 bis 2710 20 19 der Kombinierten Nomenklatur. (2) Die Steuerentlastung nach § 48 des Gesetzes ist bei dem für den Antragsteller zuständigen Hauptzollamt mit einer ...
Zitate in Änderungsvorschriften
2. Energiesteuersenkungsgesetz
G. v. 24.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 116
Artikel 1 2. EnergieStSenkG Änderung des Energiesteuergesetzes
... 4 Buchstabe b gewährt wird. (4) § 8 Absatz 7 und die §§ 46, 47, 48 , 49, 52, 53, 58, 58a, 59 sowie 60 sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich die ... Steuersätzen bemisst. (5) Unbeschadet der Regelungen in den §§ 47a, 48 , 49, 56, 57 bemisst sich die Entlastung für die in Absatz 1 genannten Energieerzeugnisse, ...
Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 340
Artikel 4 3. EnergieStGuaÄndG Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... Vermischung, für die der Verfügungsberechtigte beabsichtigt, eine Entlastung nach § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zweite Alternative des Energiesteuergesetzes zu beantragen, so hat er die Vermischung dem Hauptzollamt unverzüglich anzuzeigen." ...
Energiesteuersenkungsgesetz (EnergieStSenkG)
G. v. 24.05.2022 BGBl. I S. 810
Artikel 1 EnergieStSenkG Änderung des Energiesteuergesetzes
... e gewährt wird. (5) § 8 Absatz 7 und die §§ 46, 47, 48 , 49, 52, 59 sowie 60 sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich die Steuerentlastung ... Steuersätzen bemisst. (7) Unbeschadet der Regelungen in den §§ 47a, 48 , 49, 56, 57 bemisst sich die Entlastung für die in den Absätzen 1 und 2 genannten ...
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