Das
Einkommensteuergesetz, das zuletzt durch
Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 10d Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „10.000.000 Euro" durch die Angabe „1.000.000 Euro" und die Angabe „20.000.000 Euro" durch die Angabe „2.000.000 Euro" ersetzt.
- 2.
- Dem § 52 Absatz 18b angef Satz folgender wirdügt:
„§ 10d Absatz 1 Satz 1 in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 19. Juni 2022 (BGBl. I S. 911) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2024 anzuwenden."
Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz
G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1743