(1)
1Der Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber nach
§ 5 des Gesetzes ist vor dem geplanten Betriebsbeginn eines Steuerlagers beim Hauptzollamt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen.
2Dem Antrag sind in doppelter Ausfertigung beizufügen:
- 1.
- Lagepläne der Räumlichkeiten des beantragten Steuerlagers mit Angabe der Anschriften sowie den Funktionen der Räume, Flächen und Einrichtungen,
- 2.
- eine Betriebserklärung mit der Beschreibung der Betriebsvorgänge bezogen auf die Herstellung, Be- oder Verarbeitung und Lagerung des Bieres im beantragten Steuerlager.
(2) Der Antragsteller, der ermäßigte Steuersätze beansprucht, hat in dem Antrag seine rechtlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeiten von anderen Brauereien offen zu legen.
(3)
1Im Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber ist, wenn erstmals mit der Herstellung von Bier begonnen wird, die voraussichtliche Jahreserzeugung anzugeben.
2Soweit Biermengen in Lizenz gebraut oder zur Herstellung von Bier im Sinn des
§ 1 Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzes benutzt werden, ist die voraussichtliche Gesamtjahreserzeugung nach
§ 2 Absatz 2 Satz 7 des Gesetzes anzugeben.
(4) 1Auf Verlangen des Hauptzollamts hat der Antragsteller weitere Angaben zu machen oder zusätzliche Unterlagen vorzulegen, wenn diese Angaben oder diese Unterlagen zur Sicherung des Steueraufkommens oder für die Steueraufsicht erforderlich erscheinen. 2Das Hauptzollamt kann auf Anforderungen nach Absatz 1 verzichten, wenn Steuerbelange dadurch nicht beeinträchtigt werden.
(5) Beabsichtigt der Steuerlagerinhaber weitere Steuerlager zu betreiben, beantragt er in entsprechender Anwendung der Absätze 1, 2 und 4 eine Erweiterung der Erlaubnis.
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G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Artikel 7 8. VStÄndG Änderung der Biersteuerverordnung (vom 29.10.2022) ... zu Abschnitt 3 wird wie folgt gefasst: „Abschnitt 3 Zu den §§ 2, 4 , 5 und 14 Absatz 3 des Gesetzes". d) Nach der Angabe zu § 6 wird folgende ... ersetzt. 5. In der Angabe zu Abschnitt 3 wird die Angabe „ §§ 4 , 5" durch die Angabe „§§ 2, 4, 5" ersetzt. 6. § 3 wird ... Abschnitt 3 wird die Angabe „§§ 4, 5" durch die Angabe „§§ 2, 4 , 5" ersetzt. 6. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ... b) In Absatz 5 wird das Wort „zuständige" gestrichen. 7. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... Wort „zuständige" gestrichen. d) In Absatz 4 wird die Angabe „ § 4 Absatz 6" durch die Angabe „§ 4 Absatz 5" ersetzt. 9. § 6 ... d) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 4 Absatz 6" durch die Angabe „ § 4 Absatz 5" ersetzt. 9. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz ... (1) Der Steuerlagerinhaber hat dem Hauptzollamt jede Änderung der nach § 4 Absatz 1, 2 und 4 Satz 1 angegebenen Verhältnisse vor der Änderung schriftlich anzuzeigen. Zu den anzuzeigenden ... ersetzt und werden das Wort „zuständigen" sowie der Klammerzusatz „( § 4 Absatz 2 )" gestrichen. bb) Satz 2 wird wie folgt geändert: aaa) Nummer ... 2 des Gesetzes" ersetzt und werden die Wörter „beim zuständigen Hauptzollamt ( § 4 Absatz 2 )" durch die Wörter „beim Hauptzollamt" ersetzt. bb) In Satz 2 ... In Satz 2 wird das Wort „zuständige" gestrichen und wird der Klammerzusatz „( § 4 Absatz 2 )" gestrichen. cc) In Satz 4 werden die Wörter „§ 6 Absatz 2 Satz ... 1 des Gesetzes" ersetzt und werden die Wörter „beim zuständigen Hauptzollamt ( § 4 Absatz 2 )" durch die Wörter „beim Hauptzollamt" ersetzt. bb) Satz 2 wird ... aa) In Satz 1 werden das Wort „zuständigen" und der Klammerzusatz „( § 4 Absatz 2 )" gestrichen. bb) In Satz 4 wird das Wort „zuständigen" ... Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird der Klammerzusatz „( § 4 Absatz 2 )" gestrichen. bb) In Satz 3 wir das Wort „zuständige" ... 7" ersetzt und werden das Wort „zuständigen" sowie der Klammerzusatz „( § 4 Absatz 2 )" gestrichen. b) In Absatz 2 Satz 2 wird der Klammerzusatz „(§ 4 ... 4 Absatz 2)" gestrichen. b) In Absatz 2 Satz 2 wird der Klammerzusatz „( § 4 Absatz 4 )" durch die Wörter „nach § 4 Absatz 3" ersetzt. c) Absatz 3 ... 2 Satz 2 wird der Klammerzusatz „(§ 4 Absatz 4)" durch die Wörter „nach § 4 Absatz 3" ersetzt. c) Absatz 3 wird aufgehoben. d) Absatz 4 wird ... aa) In Satz 1 werden die Wörter „beim zuständigen Hauptzollamt ( § 4 Absatz 2 )" durch die Wörter „beim Hauptzollamt" ersetzt. bb) Satz 2 wird ...
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308