Artikel 4 - Cannabisgesetz (CanG)

G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109; Geltung ab 01.04.2024, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 4 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung


Artikel 4 ändert mWv. 1. April 2024 BtMVV § 1, § 3, § 4

Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. 74, 80), die zuletzt durch Artikel 7d des Gesetzes vom 19. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 197) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 1 Satz 1 wird das Komma und werden die Wörter „Cannabis auch in Form von getrockneten Blüten," gestrichen.

2.
In § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 wird jeweils das Wort „Cannabis," und das Wort „Dronabinol," gestrichen.



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