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§ 1 - Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)

Artikel 3 V. v. 20.01.1998 BGBl. I S. 74, 80; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.02.1998; FNA: 2121-6-24-4 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 1 Grundsätze



(1) 1Die in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bezeichneten Betäubungsmittel dürfen nur als Zubereitungen verschrieben werden. 2Die Vorschriften dieser Verordnung gelten auch für Salze und Molekülverbindungen der Betäubungsmittel, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft ärztlich, zahnärztlich oder tierärztlich angewendet werden.

(2) Betäubungsmittel für einen Patienten oder ein Tier und für den Praxisbedarf eines Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes dürfen nur nach Vorlage eines ausgefertigten Betäubungsmittelrezeptes (Verschreibung), für den Stationsbedarf, den Notfallbedarf nach § 5d und den Rettungsdienstbedarf nach § 6 Absatz 1 nur nach Vorlage eines ausgefertigten Betäubungsmittelanforderungsscheines (Verschreibung für den Stationsbedarf, den Notfallbedarf und den Rettungsdienstbedarf), abgegeben werden.

(3) Der Verbleib und der Bestand der Betäubungsmittel sind lückenlos nachzuweisen:

1.
in Apotheken und tierärztlichen Hausapotheken,

2.
in Praxen der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte,

3.
auf Stationen der Krankenhäuser und der Tierkliniken,

4.
in Alten- und Pflegeheimen sowie in Hospizen,

5.
in Einrichtungen der Rettungsdienste,

6.
in Einrichtungen nach § 5 Absatz 9 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a, b, d und f, Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 4 und § 5a Absatz 2 sowie

7.
auf Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen.



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Frühere Fassungen von § 1 BtMVV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2024Artikel 4 Cannabisgesetz (CanG)
vom 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
aktuell vorher 08.04.2023Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und der Tierärztegebührenordnung
vom 15.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 70
aktuell vorher 30.05.2017Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
vom 22.05.2017 BGBl. I S. 1275
aktuell vorher 10.03.2017Artikel 3 Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
vom 06.03.2017 BGBl. I S. 403
aktuell vorher 18.05.2011Artikel 2 Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
vom 11.05.2011 BGBl. I S. 821
aktuell vorher 21.07.2009Artikel 3 Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung
vom 15.07.2009 BGBl. I S. 1801
aktuellvor 21.07.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 BtMVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BtMVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BtMVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 BtMVV Abgabe (vom 08.04.2023)
... 2 nicht abgegeben werden: 1. auf eine Verschreibung, a) die nach den §§ 1 bis 4 oder § 7 Abs. 2 für den Abgebenden erkennbar nicht ausgefertigt werden durfte, ... den Stationsbedarf, den Notfallbedarf und den Rettungsdienstbedarf, a) die nach den §§ 1 bis 4, § 7 Abs. 1 oder § 10 Abs. 3 für den Abgebenden erkennbar nicht ausgefertigt ... behandelten Tier und nur unter Einhaltung der für das Verschreiben geltenden Vorschriften der §§ 1 und 4 Absatz 1 ...
§ 13 BtMVV Nachweisführung (vom 08.04.2023)
... Der Nachweis von Verbleib und Bestand der Betäubungsmittel in den in § 1 Abs. 3 genannten Einrichtungen ist unverzüglich nach Bestandsänderung nach amtlichem Formblatt ... Betäubungsmittelbücher oder EDV-Ausdrucke nach Absatz 2 Satz 2 sind in den in § 1 Abs. 3 genannten Einrichtungen drei Jahre, von der letzten Eintragung an gerechnet, aufzubewahren. ...
§ 14 BtMVV Angaben zur Nachweisführung (vom 18.05.2011)
... und die Nummer des Betäubungsmittelrezeptes. Bestehen bei den in § 1 Abs. 3 genannten Einrichtungen Teileinheiten, sind die Aufzeichnungen in diesen zu führen. ...
§ 16 BtMVV Straftaten (vom 08.04.2023)
... Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 des Betäubungsmittelgesetzes wird bestraft, wer 1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2, ein Betäubungsmittel nicht als Zubereitung verschreibt,  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV)
V. v. 14.11.1980 BGBl. I S. 2147; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 197
§ 7 AMPreisV Betäubungsmittel und Arzneimittel nach § 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung (vom 01.01.2020)
... der Abgabe eines Betäubungsmittels, dessen Verbleib nach § 1 Absatz 3 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung nachzuweisen ist, sowie bei der Abgabe von Arzneimitteln nach § 3a der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Cannabisgesetz (CanG)
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 4 CanG Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... (BGBl. 2023 I Nr. 197) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 1 Satz 1 wird das Komma und werden die Wörter „Cannabis auch in Form von getrockneten ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
V. v. 22.05.2017 BGBl. I S. 1275
Artikel 1 3. BtMVVÄndV
... 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 5c" ...

Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 11.05.2011 BGBl. I S. 821
Artikel 2 25. BtMÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... (BGBl. I S. 1801) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden nach dem Wort ...

Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 403
Artikel 3 BtMRÄndG Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... 2016 (BGBl. I S. 1282) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 1 Satz 1 wird nach dem Wort „Zubereitungen" ein Komma und werden die Wörter „Cannabis ...

Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1801
Artikel 3 BtMGuaÄndG Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... (BGBl. I S. 560) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 3 werden nach dem Wort „Rettungsdienste" die Wörter „, den ...

GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG)
G. v. 04.05.2017 BGBl. I S. 1050
Artikel 6 AMVSG Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
...  Bei der Abgabe eines Betäubungsmittels, dessen Verbleib nach § 1 Absatz 3 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung nachzuweisen ist, sowie bei der Abgabe von Arzneimitteln nach § 3a der ...

Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und der Tierärztegebührenordnung
V. v. 15.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 70
Artikel 1 BtMVVuGOTÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... Mai 2021 (BGBl. I S. 1096) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben. b) In ... „oder Absatz 9" gestrichen. b) In Absatz 5 werden die Wörter „ §§ 1 und 4 Abs. 1 und 2" durch die Wörter „§§ 1 und 4 Absatz 1" ... werden die Wörter „§§ 1 und 4 Abs. 1 und 2" durch die Wörter „ §§ 1 und 4 Absatz 1" ersetzt. 12. In § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 und Satz 3 ...