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§ 4 - Digital- und Print-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung (DuPMedAusbV)

V. v. 15.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 128
Geltung ab 01.08.2023; FNA: 806-22-1-146 Berufliche Bildung

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild



(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:

1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung

a)
Projektmanagement,

b)
Designkonzeption,

c)
Printmedien oder

d)
Digitalmedien,

wobei in der Fachrichtung Printmedien eine der fachrichtungsspezifischen Wahlqualifikationen nach Absatz 6 und in der Fachrichtung Digitalmedien eine der fachrichtungsspezifischen Wahlqualifikationen nach Absatz 8 auszuwählen ist,

3.
sofern die Fachrichtung Printmedien oder Digitalmedien gewählt wird: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der gewählten Wahlqualifikation sowie

4.
fachrichtungsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

2Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen und Wahlqualifikationen gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Planen und Organisieren von Arbeitsprozessen,

2.
Gestalten von Medien,

3.
Erstellen, Bearbeiten und Beurteilen von Bild- und Grafikdaten,

4.
Erstellen ausgabespezifischer Produktionsdaten und

5.
Planen und Organisieren von Projekten.

(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Projektmanagement sind:

1.
Analysieren von Bedarfen und auftragsbezogenes Beraten,

2.
Entwickeln von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen,

3.
kaufmännisches Bearbeiten von Aufträgen,

4.
Präsentieren von Angeboten und Konzepten sowie

5.
Konzipieren, Durchführen und Abschließen von Projekten.

(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Designkonzeption sind:

1.
Analysieren von Kundenaufträgen und gestalterischen Bedarfen,

2.
Entwickeln von Ideen,

3.
Visualisieren von Entwürfen und Prototypen,

4.
Entwickeln und Präsentieren von Designkonzepten sowie

5.
Vorbereiten der Umsetzung von Designkonzepten.

(5) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Printmedien sind:

1.
Aufbereiten von Produktionsdaten für unterschiedliche Druckverfahren,

2.
Anwenden von Farbmanagement und

3.
Umsetzen von Qualitätssicherung.

(6) Die Fachrichtung Printmedien beinhaltet folgende Wahlqualifikationen:

1.
Produzieren von Medienprodukten in konventionellen Druckverfahren,

2.
Produzieren mit personalisierten und variablen Daten im Digitaldruck,

3.
Erstellen von Reinzeichnungen,

4.
Erstellen von Fotografien und Videos,

5.
Erstellen von 3D-Grafiken und 3D-Bewegtbildern oder

6.
Produzieren von crossmedialen Medien.

(7) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Digitalmedien sind:

1.
Gestalten von Digitalmedien,

2.
Strukturieren und Programmieren von Digitalmedien sowie

3.
Erstellen von Prototypen und Steuern von Ausgabeprozessen.

(8) Die Fachrichtung Digitalmedien beinhaltet folgende Wahlqualifikationen:

1.
Produzieren von interaktiven Medien,

2.
Produzieren von audiovisuellen Medien,

3.
datenbankgestütztes Produzieren von Medien,

4.
Erstellen von Fotografien und Videos,

5.
Erstellen von 3D-Grafiken und 3D-Bewegtbildern oder

6.
Produzieren von crossmedialen Medien.

(9) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,

3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,

4.
digitalisierte Arbeitswelt,

5.
Kommunizieren und Kooperation fördern sowie

6.
Einhalten der rechtlichen Grundlagen der Medienproduktion.



 

Zitierungen von § 4 DuPMedAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 DuPMedAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DuPMedAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 32 DuPMedAusbV Prüfungsbereich „Printmedien gestalten und technisch umsetzen"
... der Aufgabenstellung für das Prüfungsstück II ist die Wahlqualifikation nach § 4 Absatz 6 zu berücksichtigen. (3) Die Prüfungszeit für die Erstellung ...
§ 41 DuPMedAusbV Prüfungsbereich „Digitalmedien gestalten und technisch umsetzen"
... der Aufgabenstellung für das Prüfungsstück II ist die Wahlqualifikation nach § 4 Absatz 8 zu berücksichtigen. (3) Die Prüfungszeit für die Erstellung ...
Anlage DuPMedAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print
...  1 Planen und Organisieren von Arbeitsprozessen ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Auftragsunterlagen entsprechend der Auftrags- beschreibung auf ... 2 Gestalten von Medien ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Kreativitätstechniken auswählen und anwenden b) Gestaltungsideen ... Erstellen, Bearbeiten und Beurteilen von Bild- und Grafikdaten ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Bild- und Grafikmaterial auf technische Verwend- barkeit entsprechend ihrem ... Erstellen ausgabespezifischer Produktionsdaten ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) eingehende Daten auf Vollständigkeit und Eignung anhand der ... 5 Planen und Organisieren von Projekten ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Zielvorgaben festlegen und Zuständigkeiten definieren b) Methoden des ... von Bedarfen und auftragsbezogenes Beraten ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) Kundenwünsche und -bedarfe ermitteln, mit internem Leistungsangebot ... von Marketing- und Kommunikations- maßnahmen ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Marketingstrategie mit Kundinnen und Kunden abstimmen und Kommunikationsziele ... 3 kaufmännisches Bearbeiten von Aufträgen ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Kostenarten erfassen und Kostenstellen zuordnen b) Unterlagen für die ... 4 Präsentieren von Angeboten und Konzepten ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) a) Ideen für Präsentationen entwickeln und umsetzen b) ... Durchführen und Abschließen von Projekten ( § 4 Absatz 3 Nummer 5 ) a) Projektkonzepte erstellen b) Projekte durchführen, dabei Eigen- und ... von Kundenaufträgen und gestalterischen Bedarfen ( § 4 Absatz 4 Nummer 1 ) a) Kundenwünsche, -bedarfe und Auftragsumfang ermitteln und mit internem ... dokumentieren 8 2 Entwickeln von Ideen ( § 4 Absatz 4 Nummer 2 ) a) Ideen unter Einsatz von Kreativitätstechniken und -methoden, auch im Team, ... 3 Visualisieren von Entwürfen und Prototypen ( § 4 Absatz 4 Nummer 3 ) a) Logos, Piktogramme, Wort- und Bildmarken sowie Signets unter ... 4 Entwickeln und Präsentieren von Designkonzepten ( § 4 Absatz 4 Nummer 4 ) a) Designkonzepte ganzheitlich und medienübergreifend entwickeln und ... 5 Vorbereiten der Umsetzung von Designkonzepten ( § 4 Absatz 4 Nummer 5 ) a) Entwürfe der Medienprodukte entsprechend dem Designkonzept für die ... von Produktionsdaten für unterschiedliche Druckverfahren ( § 4 Absatz 5 Nummer 1 ) a) medienspezifische, medienneutrale und medien- übergreifende ... 12 2 Anwenden von Farbmanagement ( § 4 Absatz 5 Nummer 2 ) a) Farbprofile in das Betriebssystem implementieren b) Überprüfung und ... 3 Umsetzen von Qualitätssicherung ( § 4 Absatz 5 Nummer 3 ) a) Qualitätssicherungsmaßnahmen im eigenen Arbeits- bereich anwenden, ... von Medienprodukten in konventionellen Druckverfahren ( § 4 Absatz 6 Nummer 1 ) a) Druckverfahren auswählen, Arbeitsabläufe festlegen und ... mit personalisierten und variablen Daten im Digitaldruck ( § 4 Absatz 6 Nummer 2 ) a) Fertigungsverfahren auswählen, Arbeitsabläufe festlegen und ... 20 3 Erstellen von Reinzeichnungen ( § 4 Absatz 6 Nummer 3 ) a) Datenmaterial sichten, ordnen und aufbereiten b) Corporate-Design-Vorgaben ... 4 Erstellen von Fotografien und Videos ( § 4 Absatz 6 Nummer 4 ) a) Motive und Aufnahmearten nach Verwendungszweck auswählen und Motivaufbau ... 5 Erstellen von 3D-Grafiken und 3D-Bewegtbildern ( § 4 Absatz 6 Nummer 5 ) a) 3D-Objekte erstellen, dabei Oberflächeneigen- schaften der ... 6 Produzieren von crossmedialen Medien ( § 4 Absatz 6 Nummer 6 ) a) Entwürfe von Medienprodukten für analoge und digitale Medien erstellen ... 4 1 Gestalten von Digitalmedien ( § 4 Absatz 7 Nummer 1 ) a) gestalterische Formensprache für Digitalmedien entwickeln und anwenden  ... 2 Strukturieren und Programmieren von Digitalmedien ( § 4 Absatz 7 Nummer 2 ) a) Navigationsstrukturen unterscheiden und Leistungs- merkmale beurteilen b) ... von Prototypen und Steuern von Ausgabeprozessen ( § 4 Absatz 7 Nummer 3 ) a) funktionale Prototypen skript-, programmier- oder toolbasiert umsetzen b) ... 4 1 Produzieren von interaktiven Medien ( § 4 Absatz 8 Nummer 1 ) a) Storyboards erstellen und Interaktionsmöglichkeiten visualisieren b) ... 2 Produzieren von audiovisuellen Medien ( § 4 Absatz 8 Nummer 2 ) a) Bild- und Tonmaterial sichten, ordnen, auftragsbezogen zusammenführen und ... 3 datenbankgestütztes Produzieren von Medien ( § 4 Absatz 8 Nummer 3 ) a) Content-Management-Systeme beurteilen und für die Medienproduktion ... 4 Erstellen von Fotografien und Videos ( § 4 Absatz 8 Nummer 4 ) a) Motive und Aufnahmearten nach Verwendungszweck auswählen und Motivaufbau ... 5 Erstellen von 3D-Grafiken und 3D-Bewegtbildern ( § 4 Absatz 8 Nummer 5 ) a) 3D-Objekte erstellen, dabei Oberflächeneigen- schaften der ... 6 Produzieren von crossmedialen Medien ( § 4 Absatz 8 Nummer 6 ) a) Entwürfe von Medienprodukten für analoge und digitale Medien erstellen ... des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 9 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 4 Absatz 9 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und ... ergreifen 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( § 4 Absatz 9 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt ... kommunizieren 4 digitalisierte Arbeitswelt ( § 4 Absatz 9 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ... Monat 5 Kommunizieren und Kooperation fördern ( § 4 Absatz 9 Nummer 5 ) a) Gespräche situations- und adressatengerecht führen sowie deren ... der rechtlichen Grundlagen der Medienproduktion ( § 4 Absatz 9 Nummer 6 ) a) rechtliche Vorschriften im gesamten Herstellungs- prozess einhalten, ...