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§ 4 - Heizkostenzuschussgesetz (HeizkZuschG)

G. v. 29.04.2022 BGBl. I S. 698 (Nr. 15); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 09.11.2022 BGBl. I S. 2018
Geltung ab 01.06.2022, abweichend siehe § 8; FNA: 8601-10 Ergänzende Vorschriften zum SGB
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§ 4 Verzicht auf Rückforderung des Heizkostenzuschusses



(1) Im Fall der Aufhebung oder Unwirksamkeit des Verwaltungsakts, mit dem Wohngeld, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, der Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz oder Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bewilligt wurde oder wurden, erfolgen keine Aufhebung der Bewilligung und keine Rückforderung des ersten und zweiten Heizkostenzuschusses.

(2) 1Folgt auf die Aufhebung oder Unwirksamkeit des Wohngeldbescheides eine Neuentscheidung über Wohngeld, ist über die Leistung des ersten und zweiten Heizkostenzuschusses nicht neu zu entscheiden. 2Satz 1 gilt entsprechend für die Aufhebung oder Unwirksamkeit eines Bescheides über Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, über einen Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und über Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch.



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Frühere Fassungen von § 4 HeizkZuschG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.11.2022Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch
vom 09.11.2022 BGBl. I S. 2018

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 HeizkZuschG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 HeizkZuschG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HeizkZuschG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 09.11.2022 BGBl. I S. 2018
Artikel 1 HeizkZuschGuaÄndG Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes
... 2 und 3 Satz 1 wird jeweils das Wort „einmalige" gestrichen. 6. § 4 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...