§ 4 - Personenstandsgesetz (PStG)

Artikel 1 G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122 (Nr. 5); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 190
Geltung ab 01.01.2009, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 211-9 Personenstandswesen
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§ 4 Sicherungsregister


§ 4 wird in 9 Vorschriften zitiert

(1) Die Beurkundungen in einem Personenstandsregister sind nach ihrem Abschluss (§ 3 Abs. 2) in einem weiteren elektronischen Register (Sicherungsregister) zu speichern.

(2) 1Das Sicherungsregister ist wie das Personenstandsregister am Ende des Jahres abzuschließen. 2Es ist nach Fortführung des Personenstandsregisters zu aktualisieren.

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Zitierungen von § 4 PStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 PStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 PStG Eheschließungen im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland (vom 01.11.2017)
... ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Die §§ 3 bis 7, 9, 10, 15 und 16 gelten entsprechend. Gleiches gilt für Staatenlose, ...
§ 35 PStG Begründung von Lebenspartnerschaften im Ausland (vom 22.12.2018)
... ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Die §§ 3 bis 7, 9, 10 und 17 gelten entsprechend. Deutschen gleichgestellt sind Staatenlose, ...
§ 36 PStG Geburten und Sterbefälle im Ausland (vom 01.11.2017)
... ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Die §§ 3 bis 7, 9, 10, 21, 27, 31 und 32 gelten entsprechend. Gleiches gilt für Staatenlose, ...
§ 38 PStG Sterbefälle in ehemaligen Konzentrationslagern (vom 01.01.2019)
... von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. § 3 Abs. 2 Satz 1 und 4 und § 4 Abs. 1 gelten nicht. (3) Die Beurkundung erfolgt nicht, wenn der Sterbefall bereits ...
§ 73 PStG Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen (vom 01.11.2022)
... der Anforderungen an Anlagen und Programme sowie deren Sicherung (§§ 3, 4 ), b) mittels derer die Identität der Person, die die Eintragung vorgenommen hat, ... Register am Bildschirm und die Formulare für die Personenstandsurkunden (§§ 3 bis 5, 55), 5. die Ausstellung von Personenstandsurkunden durch ein anderes als das ...
§ 75 PStG Übergangsbeurkundung (vom 01.11.2022)
... sollen in elektronische Register übernommen werden; in diesem Fall gelten die §§ 3 bis 5 ...
§ 76 PStG Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Altregister (vom 01.11.2022)
... zu unterschreiben. (2) Für die Fortführung der Zweitbücher gilt § 4 Absatz 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass Hinweise nicht einzutragen sind. (3) Für ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (2. PStRÄndG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 2. PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... in elektronische Register übernommen werden; in diesem Fall gelten die §§ 3 bis 5 entsprechend." 24. § 76 wird wie folgt gefasst:  ... zu unterschreiben. (2) Für die Fortführung der Zweitbücher gilt § 4 Absatz 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass Hinweise nicht einzutragen sind. (3) Für ... Fristen elektronisch erfasst und fortgeführt werden; in diesem Fall gelten die §§ 3 bis 5 entsprechend." 25. § 77 wird wie folgt gefasst:  ...

Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (PStRÄndG)
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1122, 2440
Artikel 1 PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... 31. In § 75 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt: „§ 4 gilt entsprechend." 32. § 76 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:  ... gefasst: „(3) Für die Fortführung der Zweitbücher gilt § 4 Absatz 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass Hinweise nicht einzutragen sind."  ...


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