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§ 4 - Pflegeberufegesetz (PflBG)
Artikel 1 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2581 (Nr. 49); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 371
Geltung ab 01.01.2020, abweichend siehe Artikel 15; FNA: 2124-25 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Geltung ab 01.01.2020, abweichend siehe Artikel 15; FNA: 2124-25 Hebammen und Heilhilfsberufe
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§ 4 Vorbehaltene Aufgaben, Pflegeprozessverantwortung
(1) 1Pflegerische Aufgaben nach Absatz 2 dürfen beruflich nur von Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 durchgeführt werden (Pflegeprozessverantwortung). 2Ruht die Erlaubnis nach § 3 Absatz 3 Satz 1, dürfen pflegerische Aufgaben nach Absatz 2 nicht durchgeführt werden.
(2) Die pflegerischen Aufgaben im Sinne des Absatzes 1 umfassen
- 1.
- die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und die Planung der Pflege nach § 5 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a,
- 2.
- die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses nach § 5 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b sowie
- 3.
- die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege nach § 5 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d.
(3) Wer als Arbeitgeber Personen ohne eine Erlaubnis nach § 1 oder Personen, deren Erlaubnis nach § 3 Absatz 3 Satz 1 ruht, in der Pflege beschäftigt, darf diesen Personen Aufgaben nach Absatz 2 weder übertragen noch die Durchführung von Aufgaben nach Absatz 2 durch diese Personen dulden.
Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege G. v. 22. Dezember 2025 BGBl. 2025 I Nr. 371 m.W.v. 1. Januar 2026
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Frühere Fassungen von § 4 PflBG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 01.01.2026 | Artikel 5 Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege vom 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 371 |
| aktuell vorher | 16.12.2023 | Artikel 2 Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) vom 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359 |
| aktuell | vor 16.12.2023 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 PflBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 PflBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 44 PflBG Dienstleistungserbringende Personen (vom 01.01.2026)
... den §§ 1, 58 Absatz 1 oder 2 ohne Erlaubnis und dürfen die Tätigkeiten nach § 4 Absatz 2 ausüben. (2) Der vorübergehende und gelegentliche Charakter der ...
§ 48a PflBG Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung (vom 01.01.2026)
... berufliche Tätigkeit nach Nummer 1 eine oder mehrere der vorbehaltenen Aufgaben nach § 4 umfasst und 4. die Voraussetzungen nach § 2 Nummer 2 bis 4 vorliegen. ... 1. Sie dürfen insbesondere eine oder mehrere vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 ausüben, soweit sie in den Umfang der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung fallen. ...
§ 48b PflBG Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung (vom 01.01.2026)
... § 1. Sie dürfen insbesondere eine oder mehrere der vorbehaltenen Aufgaben nach § 4 ausüben, soweit sie in den Umfang der Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen ...
§ 57 PflBG Bußgeldvorschriften (vom 16.12.2023)
... 58 Absatz 1 oder Absatz 2 eine dort genannte Berufsbezeichnung führt, 2. entgegen § 4 Absatz 1 , auch in Verbindung mit § 58 Absatz 3, als selbstständig erwerbstätige Person eine ... erwerbstätige Person eine dort genannte Aufgabe durchführt, 3. entgegen § 4 Absatz 3 , auch in Verbindung mit § 58 Absatz 3, einer dort genannten Person eine dort genannte Aufgabe ...
§ 58 PflBG Führen der Berufsbezeichnungen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege (vom 01.01.2026)
... „Altenpfleger" führen will, bedarf der Erlaubnis. (3) Die §§ 2 bis 4a sind entsprechend ...
Zitat in folgenden Normen
Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1572; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 371
§ 16 PflAPrV Praktischer Teil der Prüfung (vom 16.12.2023)
... Pflege. Wesentliches Prüfungselement sind die vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 des Pflegeberufegesetzes . (3) Die Prüfungsaufgabe soll insbesondere den Versorgungsbereich ...
§ 37 PflAPrV Praktischer Teil der Prüfung (vom 01.01.2026)
... Pflege und bezieht sich insbesondere auf die vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 des Pflegeberufegesetzes . Die zu prüfende Person zeigt die erworbenen Kompetenzen im Bereich einer ...
Sechste Pflegearbeitsbedingungenverordnung (6. PflegeArbbV)
V. v. 28.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 336
§ 2 6. PflegeArbbV Mindestentgelt
... eine Qualifikation verfügen, die sie zur Ausübung von Tätigkeiten gemäß § 4 des Pflegeberufegesetzes berechtigt. (4) Das Mindestentgelt nach Absatz 1 wird auch für Wegezeiten zwischen ...
Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (7. PflegeArbbV)
V. v. 03.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 58
§ 2 7. PflegeArbbV Mindestentgelt
... eine Qualifikation verfügen, die sie zur Ausübung von Tätigkeiten gemäß § 4 des Pflegeberufegesetzes berechtigt. (4) Das Mindestentgelt nach Absatz 1 wird auch für Wegezeiten zwischen ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 9 G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 143
§ 15 SGB V Ärztliche Behandlung, elektronische Gesundheitskarte (vom 01.01.2026)
... angeordnet und von ihm verantwortet werden. Die Pflegeprozessverantwortung im Sinne von § 4 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes ist nicht Teil der ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung. (2) ...
§ 15a SGB V Behandlung durch Pflegefachpersonen, Pflegeprozessverantwortung (vom 01.01.2026)
... im Rahmen der Leistungserbringung nach diesem Buch die Pflegeprozessverantwortung im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes wahr. (3) Pflegefachpersonen im Sinne dieses Buches sind Personen, die über eine ...
§ 132a SGB V Versorgung mit häuslicher Krankenpflege (vom 01.01.2026)
... Voraussetzungen für eine fachgerechte Wahrnehmung der Pflegeprozessverantwortung im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes unter Berücksichtigung der ärztlichen Indikationsstellung für den Bedarf an ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 371
Artikel 3 PflegeBefEG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... der folgende Satz eingefügt: „Die Pflegeprozessverantwortung im Sinne von § 4 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes ist nicht Teil der ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung." 2. Nach ... im Rahmen der Leistungserbringung nach diesem Buch die Pflegeprozessverantwortung im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes wahr. (3) Pflegefachpersonen im Sinne dieses Buches sind Personen, die über eine ... Voraussetzungen für eine fachgerechte Wahrnehmung der Pflegeprozessverantwortung im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes unter Berücksichtigung der ärztlichen Indikationsstellung für den Bedarf an ...
Artikel 5 PflegeBefEG Änderung des Pflegeberufegesetzes
... Aufgaben; eigenverantwortliche Heilkundeausübung". b) Die Angabe zu § 4 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 4 Vorbehaltene Aufgaben, ... b) Die Angabe zu § 4 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 4 Vorbehaltene Aufgaben, Pflegeprozessverantwortung § 4a Eigenverantwortliche ... 2 Vorbehaltene Aufgaben; eigenverantwortliche Heilkundeausübung". 3. § 4 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird durch die folgende ... a) Die Überschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt: „ § 4 Vorbehaltene Aufgaben, Pflegeprozessverantwortung". b) In Absatz 1 Satz 1 wird ... die Angabe „und die Planung der Pflege" eingefügt. 4. Nach § 4 wird der folgende § 4a eingefügt: „§ 4a Eigenverantwortliche ...
Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 2 PflStudStG Weitere Änderung des Pflegeberufegesetzes
... „(1)" wird gestrichen. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 1b. In § 4 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 wird jeweils die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" ... berufliche Tätigkeit nach Nummer 1 eine oder mehrere der vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 umfasst und 4. die Voraussetzungen nach § 2 Nummer 2 bis 4 vorliegen. ... nach § 1. Sie dürfen insbesondere eine oder mehrere vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 ausüben, soweit sie in den Umfang der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung fallen. ... nach § 1. Sie dürfen insbesondere eine oder mehrere vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 ausüben, soweit sie in den Umfang der Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (5. PflegeArbbV)
V. v. 20.04.2022 BAnz AT 26.04.2022 V1
§ 2 5. PflegeArbbV Mindestentgelt
... eine Qualifikation verfügen, die sie zur Ausübung von Tätigkeiten gemäß § 4 des Pflegeberufegesetzes berechtigt. (4) Das Mindestentgelt nach Absatz 1 wird auch für Wegezeiten zwischen ...
Vierte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (4. PflegeArbbV)
V. v. 22.04.2020 BAnz AT 28.04.2020 V2
§ 2 4. PflegeArbbV Mindestentgelt
... eine Qualifikation verfügen, die sie zur Ausübung von Tätigkeiten gemäß § 4 des Pflegeberufegesetzes berechtigt. (4) Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen ...
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