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§ 4 - Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025 (RBSFV 2025)

V. v. 18.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 312; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 243
Geltung ab 01.01.2025; FNA: 860-12-1-12 Sozialgesetzbuch
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§ 4 Außerkrafttreten der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025


§ 4 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 RBSFV 2024 mWv. 1. Januar 2026 RBSFV 2025

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.


Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2026 V. v. 17. Oktober 2025 BGBl. 2025 I Nr. 243 m.W.v. 23. Oktober 2025

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Frühere Fassungen von § 4 RBSFV 2025

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.10.2025Artikel 2 Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2026
vom 17.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 243

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 4 RBSFV 2025

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 RBSFV 2025 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RBSFV 2025 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2026
V. v. 17.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 243
Artikel 2 VO-2026I243 Änderung der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025
... 2025 vom 18. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 312) wird wie folgt geändert: § 4 wird durch den folgenden § 4 ersetzt: „§ 4 Außerkrafttreten der ... (BGBl. 2024 I Nr. 312) wird wie folgt geändert: § 4 wird durch den folgenden § 4 ersetzt: „§ 4 Außerkrafttreten der ... geändert: § 4 wird durch den folgenden § 4 ersetzt: „ § 4 Außerkrafttreten der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025 Diese ...


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