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§ 4 - Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Artikel 1 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194, 2022 BGBl. I S. 15
Geltung ab 31.12.2018, abweichend siehe Artikel 32; FNA: 751-24 Kernenergie
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§ 4 Tätigkeiten, Tätigkeitsarten



(1) 1Tätigkeiten sind

1.
der Umgang nach § 5 Absatz 39,

2.
der Erwerb von künstlich erzeugten radioaktiven Stoffen und von natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen, die auf Grund ihrer Radioaktivität, als Kernbrennstoff oder zur Erzeugung von Kernbrennstoff genutzt werden, die Abgabe dieser Stoffe an andere, ihre Beförderung und ihre grenzüberschreitende Verbringung,

3.
die Verwahrung von Kernbrennstoffen nach § 5 des Atomgesetzes und die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen nach § 6 des Atomgesetzes,

4.
die Errichtung, der Betrieb, die sonstige Innehabung, die Stilllegung, der sichere Einschluss einer Anlage sowie der Abbau einer Anlage oder von Anlagenteilen nach § 7 des Atomgesetzes,

5.
die Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen nach § 9 des Atomgesetzes,

6.
die Errichtung, der Betrieb und die Stilllegung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle nach § 9b des Atomgesetzes,

7.
die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung,

8.
der Betrieb und die Prüfung, Erprobung, Wartung oder Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern,

9.
der Zusatz radioaktiver Stoffe bei der Herstellung von Konsumgütern, von Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes, von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes, von Schädlingsbekämpfungsmitteln und von Stoffen nach § 2 Satz 1 Nummer 1 bis 8 des Düngegesetzes sowie die Aktivierung der vorgenannten Produkte und

10.
Handlungen, die, ohne unter die Nummern 1 bis 9 zu fallen, bei natürlich vorkommender Radioaktivität die Exposition oder Kontamination erhöhen können,

a)
soweit sie im Zusammenhang mit dem Aufsuchen, der Gewinnung, Erzeugung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung von Materialien durchgeführt werden,

b)
soweit sie im Zusammenhang mit Materialien durchgeführt werden, die bei betrieblichen Abläufen anfallen, soweit diese Handlungen nicht bereits unter Buchstabe a fallen,

c)
soweit sie im Zusammenhang mit der Verwertung oder Beseitigung von Materialien durchgeführt werden, die durch Handlungen nach Buchstaben a oder b anfallen,

d)
soweit in ihrer Folge natürliche terrestrische Strahlungsquellen einwirken, ausgenommen die Exposition durch Radon, das aus dem Boden in die freie Atmosphäre austritt oder aus dem geogenen Untergrund herrührt und in Aufenthaltsräume eintritt, und soweit diese Handlungen nicht bereits unter die Buchstaben a bis c fallen und nicht zu einem unter Buchstabe a genannten Zweck erfolgen, oder

11.
der Betrieb von Luft- und Raumfahrzeugen im Zusammenhang mit der Berufsausübung des fliegenden und raumfahrenden Personals.

2Zu den Tätigkeiten nach Satz 1 Nummer 1 bis 10 zählen auch die Beschäftigung von Personen, die diese Tätigkeit für Dritte ausüben, sowie sonstige Handlungen, die im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Exposition oder Kontamination erhöhen können. 3Nicht als Tätigkeit im Sinne von Satz 1 Nummer 10 gilt die landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und bautechnische Bearbeitung der Erdoberfläche, soweit diese Handlungen nicht zum Zweck der Entfernung von Kontaminationen nach § 64 Absatz 1 erfolgen.

(2) Tätigkeitsart ist die Gesamtheit von Tätigkeiten, die unter dem Aspekt des Grundsatzes der Rechtfertigung wesentlich gleich zu beurteilen sind.



 

Zitierungen von § 4 StrlSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 StrlSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrlSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 StrlSchG Sonstige Begriffsbestimmungen (vom 05.06.2021)
... und künstliche Radionuklide enthalten, die Gegenstand von Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 sind oder waren, 2. Stoffe, die natürliche und künstliche Radionuklide ...
§ 8 StrlSchG Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung
... Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls 1. bei Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 7 und 9 den Stand von Wissenschaft und Technik zu beachten, 2. bei Tätigkeiten nach § ... und 9 den Stand von Wissenschaft und Technik zu beachten, 2. bei Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8, 10 und 11 den Stand der Technik zu ...
§ 55 StrlSchG Abschätzung der Exposition (vom 05.06.2021)
... Wer in seiner Betriebsstätte eine Tätigkeit nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 ausübt oder ausüben lässt, die einem der in Anlage 3 genannten ... (2) Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass bei einer Tätigkeit nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 , die keinem der in Anlage 3 genannten Tätigkeitsfelder zuzuordnen ist, Expositionen ...
§ 65 StrlSchG Überwachung sonstiger Materialien; Verordnungsermächtigung
... Kann durch Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 mit Materialien, die im Inland oder im Ausland angefallen und die keine Rückstände sind ...
§ 72 StrlSchG Weitere Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten; Verordnungsermächtigung (vom 05.06.2021)
... Der Strahlenschutzverantwortliche hat bei Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 7 und 9 unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik, bei Tätigkeiten nach § 4 ... 1 bis 7 und 9 unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik, bei Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8, 10 und 11 unter Beachtung des Standes der Technik, zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor den ... von Kernbrennstoffen getroffen werden. Für Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 2 gilt Satz 1 entsprechend. (2) Der Strahlenschutzbeauftragte hat dafür zu ...
§ 197 StrlSchG Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten (§ 12)
... Umgang nach § 12 Absatz 1 Nummer 3 dieses Gesetzes fort. (4) Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 , die vor dem 31. Dezember 2018 genehmigungsfrei ausgeübt wurden und ab dem 31. Dezember 2018 ...
§ 209 StrlSchG Anzeigebedürftiger Betrieb von Luftfahrzeugen (§ 50)
... im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 , die vor dem 31. Dezember 2018 aufgenommen wurden und nach diesem Gesetz eine Anzeige nach § ...
§ 210 StrlSchG Anzeigebedürftige Tätigkeiten (§ 56)
... Eine Anzeige einer Tätigkeit im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 , die vor dem 31. Dezember 2018 erfolgt ist, gilt als Anzeige nach § 56 Absatz 1 fort, soweit ... Behörde eingereicht wurden. (2) Wurde eine Tätigkeit im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 vor dem 31. Dezember 2018 aufgenommen, ohne dass eine Anzeige erforderlich war, so ist eine ...
 
Zitat in folgenden Normen

Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung (AtAV)
V. v. 30.04.2009 BGBl. I S. 1000; zuletzt geändert durch Artikel 241 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 1 AtAV Anwendungsbereich (vom 31.12.2018)
...  2. für Verbringungen von Abfällen, die von Tätigkeiten im Sinne von § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 des Strahlenschutzgesetzes herrühren; 3. für Verbringungen radioaktiver Stoffe, die durch Aufarbeitung ...

Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung (AtDeckV)
neugefasst durch B. v. 21.01.2022 BGBl. I S. 118, 744
§ 8 AtDeckV Umgang und Beförderung (vom 02.01.2022)
... Die Regeldeckungssumme beim Umgang mit hochradioaktiven Strahlenquellen im Sinne des § 4 Absatz 36 des Strahlenschutzgesetzes bestimmt sich unabhängig von der Art des radioaktiven Stoffes nach Anlage 2. (2) ...
Anlage 2 AtDeckV Regeldeckungssummen bei sonstigen radioaktiven Stoffen in Millionen Euro (vom 02.01.2022)
... Strahlenquellen nach § 4 Absatz 36 des Strahlenschutzgesetzes , soweit nicht unter Nummer 2 bis 12 in der Spalte 3 höhere Summen genannt ...

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Artikel 1 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034, 2036, 2021 I S. 5261; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 132
§ 31 StrlSchV Freigabe radioaktiver Stoffe; Dosiskriterium
... Dritten weitergegeben werden: 1. radioaktive Stoffe, die aus Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 39 Nummer 1 oder 2, oder aus Tätigkeiten nach § 4 ... 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 39 Nummer 1 oder 2, oder aus Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 7 des Strahlenschutzgesetzes stammen, und 2. bewegliche Gegenstände, Gebäude, Räume, Raumteile und ... oder Anlagenteile (Gegenstände), die mit radioaktiven Stoffen, die aus Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 39 Nummer 1 oder 2, oder aus Tätigkeiten nach § 4 ... 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 39 Nummer 1 oder 2, oder aus Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 7 des Strahlenschutzgesetzes stammen, kontaminiert sind oder durch die genannten Tätigkeiten aktiviert wurden.  ... oder Aktivierung vorliegt. Satz 1 gilt nicht für Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Strahlenschutzgesetzes . Die Vorgehensweise zum Nachweis, dass keine Kontamination oder Aktivierung vorliegt, ...
§ 100 StrlSchV Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden Exposition
... Im Rahmen des Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens für Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 3 bis Nummer 8 des Strahlenschutzgesetzes sowie für in der Überwachung verbleibende Rückstände nach § 63 Absatz 1 ... (2) Die Ermittlung nach Absatz 1 ist nicht erforderlich 1. bei Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Nummer 7 des Strahlenschutzgesetzes , die einer Anzeige nach § 17 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes bedürfen, 2. ... 17 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes bedürfen, 2. bei Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Nummer 8 des Strahlenschutzgesetzes , a) die im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen oder der Anwendung am Tier in ... des § 80 Absatz 1 und 2 des Strahlenschutzgesetzes auf Grund von Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes an diesem Standort oder anderen nach § 99 Absatz 2 einzubeziehenden Standorten ...
§ 101 StrlSchV Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition (vom 16.01.2024)
... genehmigte oder angezeigte Tätigkeiten zu ermitteln: 1. Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 und 3 bis 7 des Strahlenschutzgesetzes , 2. Beseitigung oder Verwertung von in der Überwachung verbleibenden ... des Tieres, in Bezug auf die Exposition der Tierbegleitperson, 3. Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Nummer 7 des Strahlenschutzgesetzes , die einer Anzeige nach § 17 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes bedürfen, 4. ... § 17 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes bedürfen, 4. Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 und 7 des Strahlenschutzgesetzes in den Fällen, in denen die effektive Dosis 0,1 Millisievert im Kalenderjahr nicht ...
§ 149 StrlSchV Aufsichtsprogramm (vom 16.01.2024)
... (3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf: 1. Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Strahlenschutzgesetzes , soweit sich der Umgang auf natürlich vorkommende radioaktive Stoffe zur Nutzung als ... radioaktiven Abfälle geordnet zu beseitigen, bezieht, 2. Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Strahlenschutzgesetzes , soweit diese sich auf a) natürlich vorkommende radioaktive Stoffe beziehen, die ... Verbringung radioaktiver Abfälle beziehen, 3. Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 6 des Strahlenschutzgesetzes ...
Anlage 11 StrlSchV (zu den §§ 100, 101, 102, 160, 168, Anlage 6 und Anlage 8) Annahmen bei der Berechnung der Exposition (vom 16.01.2024)
... 100 Absatz 1 im Rahmen des Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens für Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 3 bis Nummer 8 des Strahlenschutzgesetzes sowie bei der Ermittlung der erhaltenen Exposition nach § 101 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 ist ... 100 Absatz 1 im Rahmen des Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens für Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 3 bis 8 des Strahlenschutzgesetzes sind die berechneten effektiven Dosen infolge der Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft oder ...
Anlage 16 StrlSchV (zu § 149) Kriterien zur Bestimmung der Art und des Ausmaßes des mit einer Tätigkeit verbundenen Risikos
... von Tätigkeiten, 7. weitere risikorelevante Bedingungen bei Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes in geplanten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966, 2022 BGBl. I S. 15; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194
Artikel 6 StrlSchGEG Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
... 2016 (BGBl. I S. 3048) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „ § 4 Verhältnis zum Strahlenschutzgesetz Die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes ...
Artikel 20 StrlSchGEG Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
... 29 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb der Strahlenschutzverordnung" durch die Wörter „ § 4 Absatz 36 des Strahlenschutzgesetzes " ersetzt. 2. In Anlage 2 wird die Tabelle wie folgt geändert: a) ... 29 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb der Strahlenschutzverordnung" durch die Wörter „ § 4 Absatz 36 des Strahlenschutzgesetzes " ...
Artikel 23 StrlSchGEG Änderung der Atomrechtlichen Abfallverbringungsverordnung
...  „2. für Verbringungen von Abfällen, die von Tätigkeiten im Sinne von § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 des Strahlenschutzgesetzes herrühren;". 2. In § 2 Satz 1 werden die Wörter „der ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung
V. v. 10.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 8
Artikel 1 4. StrlSchVÄndV Änderung der Strahlenschutzverordnung
... Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf: 1. Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Strahlenschutzgesetzes , soweit sich der Umgang auf natürlich vorkommende radioaktive Stoffe zur Nutzung als ... radioaktiven Abfälle geordnet zu beseitigen, bezieht, 2. Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Strahlenschutzgesetzes , soweit diese sich auf a) natürlich vorkommende radioaktive Stoffe beziehen, ... Verbringung radioaktiver Abfälle beziehen, 3. Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 6 des Strahlenschutzgesetzes ." 35. In § 158 Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „§ 77 Absatz ...