Artikel 51 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG k.a.Abk.)

Artikel 51 Änderung des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes


Artikel 51 ändert mWv. 1. Dezember 2021 EMVG § 32

(FNA 9022-13)

In § 32 Absatz 2 des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes vom 14. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2879), das durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1947) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 146" durch die Angabe „§ 226" ersetzt.



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