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§ 51 - Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

§ 51 Handlungspflichten des Betreibers in Bezug auf Legionella spec.



(1) Wird in einer Trinkwasserinstallation der in Anlage 3 Teil II festgelegte technische Maßnahmenwert für den Parameter Legionella spec. erreicht, so hat der Betreiber der Wasserversorgungsanlage, in der sich die Trinkwasserinstallation befindet, unverzüglich

1.
dies dem Gesundheitsamt anzuzeigen, sofern ihm kein Nachweis darüber vorliegt, dass bereits die Anzeige nach § 53 Absatz 1 durch die zugelassene Untersuchungsstelle erfolgt ist,

2.
Untersuchungen zur Klärung der Ursachen durchzuführen; diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik in der betroffenen Trinkwasserinstallation einschließen,

3.
eine schriftliche Risikoabschätzung unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamts „Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung - Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen" vom Dezember 2012 (Bundesgesundheitsblatt 2023 S. 188) zu erstellen und

4.
unter Beachtung der in Nummer 3 genannten Empfehlung des Umweltbundesamts die Maßnahmen durchzuführen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind.

(2) 1In der Risikoabschätzung nach Absatz 1 Nummer 3 sind Gefährdungen der menschlichen Gesundheit sowie Ereignisse oder Situationen, die zum Auftreten einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch die betroffene Wasserversorgungsanlage führen können, systematisch zu ermitteln und zu bewerten. 2Neben dieser Ermittlung und Bewertung muss die Risikoabschätzung mindestens Folgendes enthalten:

1.
eine Beschreibung der Wasserversorgungsanlage,

2.
Beobachtungen bei der Ortsbesichtigung nach Absatz 1 Nummer 2,

3.
festgestellte Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik,

4.
sonstige Erkenntnisse über die Wasserbeschaffenheit, die Wasserversorgungsanlage und deren Nutzung sowie

5.
die Ergebnisse von Untersuchungen auf den Parameter Legionella spec. einschließlich der Angabe der Probennahmestellen in der Trinkwasserinstallation und der Angabe von Datum und Uhrzeit der Probennahmen.

(3) 1Der Betreiber hat dem Gesundheitsamt unverzüglich die von ihm nach Absatz 1 Nummer 4 ergriffenen Maßnahmen mitzuteilen. 2Auf Verlangen des Gesundheitsamts ist diesem unverzüglich die Risikoabschätzung zu übermitteln.

(4) 1Die Maßnahmen nach Absatz 1 Nummer 4 hat der Betreiber unmittelbar nach deren Abschluss schriftlich oder auf Datenträgern zu dokumentieren. 2Die Dokumentation hat er nach dem Abschluss der Maßnahmen zehn Jahre verfügbar zu halten und dem Gesundheitsamt auf Verlangen unverzüglich zu übermitteln.



 

Zitierungen von § 51 TrinkwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 TrinkwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TrinkwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 TrinkwV Beauftragung einer zugelassenen Untersuchungsstelle
... und chemische Parameter sowie Indikatorparameter, 2. ein Erreichen des in § 51 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 3 Teil II festgelegten technischen Maßnahmenwerts für den ...
§ 52 TrinkwV Information der Verbraucher bei Überschreitungen von Grenzwerten, Höchstwerten, Anforderungen, Parameterwerten oder Erreichen des technischen Maßnahmenwerts
... Legionella spec. erhalten hat: 1. das Ergebnis der Risikoabschätzung nach § 51 Absatz 1 Nummer 3 und 2. Einschränkungen für die Verwendung des Trinkwassers und andere an die ...
§ 58 TrinkwV Mitwirkungs- und Duldungspflichten
... 3 zugrundeliegenden Unterlagen, die Niederschriften nach § 44 und die Aufzeichnungen nach § 51 Absatz 4 , 2. die dem neuesten Stand entsprechenden technischen Pläne der ...
§ 64 TrinkwV Anordnungen des Gesundheitsamts zur Gefahrenabwehr bei Trinkwasserinstallationen
... Technik durchzuführen. Die Pflicht zur Erstellung einer Risikoabschätzung nach § 51 Absatz 1 Nummer 3 bleibt ...
§ 68 TrinkwV Besondere Maßnahmen des Gesundheitsamts in Bezug auf Legionella spec.
... Maßnahmenwert für den Parameter Legionella spec. in einer Trinkwasserinstallation nach § 51 Absatz 1 erreicht wird, und kommt der Betreiber der betroffenen Wasserversorgungsanlage seinen ... und kommt der Betreiber der betroffenen Wasserversorgungsanlage seinen Handlungspflichten nach § 51 Absatz 1 bis 3 nicht nach, so fordert das Gesundheitsamt ihn unter Fristsetzung auf, diese Handlungspflichten zu ...
§ 72 TrinkwV Ordnungswidrigkeiten
... Satz 1, § 31 Absatz 1, § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder § 51 Absatz 1 Nummer 2 eine dort genannte Untersuchung nicht oder nicht rechtzeitig durchführt, 11. ... oder nicht rechtzeitig durchführt, 11. entgegen § 25 Absatz 1 Satz 1 oder § 51 Absatz 4 Satz 1 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen ... oder nicht rechtzeitig weitergibt, 28. entgegen § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder § 51 Absatz 1 Nummer 4 eine Maßnahme nicht oder nicht rechtzeitig durchführt, 29. entgegen § ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig aufstellt, 31. entgegen § 51 Absatz 1 Nummer 3 eine Risikoabschätzung nicht oder nicht rechtzeitig erstellt, 32. entgegen § ... 3 eine Risikoabschätzung nicht oder nicht rechtzeitig erstellt, 32. entgegen § 51 Absatz 3 Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, ... nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, 33. entgegen § 51 Absatz 3 Satz 2 eine Risikoabschätzung nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, 34. entgegen ... eine Risikoabschätzung nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, 34. entgegen § 51 Absatz 4 Satz 2 eine dort genannte Dokumentation nicht oder nicht mindestens zehn Jahre verfügbar hält ...
Anlage 3 TrinkwV (Teil I zu § 8 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, § 29 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2 Nummer 2, § 47 Absatz 1 Nummer 7, § 49 Absatz 1 Nummer 3, § 61 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, § 62 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2, § 65 Absatz 3 Satz 1 Teil II zu § 39 Absatz 4 Nummer 2, § 51 Absatz 1, § 53 Absatz 1, § 68 Absatz 1 Teil III zu § 36 Absatz 2 Satz 1) Indikatorparameter