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§ 52 - BSI-Gesetz (BSIG)

§ 52 Zertifizierung



(1) Das Bundesamt ist nationale Zertifizierungsstelle der Bundesverwaltung für IT-Sicherheit.

(2) 1Für bestimmte Produkte oder Leistungen kann beim Bundesamt eine Sicherheits- oder Personenzertifizierung oder eine Zertifizierung als IT-Sicherheitsdienstleister beantragt werden. 2Die Anträge werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet; hiervon kann abgewichen werden, wenn das Bundesamt wegen der Anzahl und des Umfangs anhängiger Prüfungsverfahren eine Prüfung in angemessener Zeit nicht durchführen kann und an der Erteilung eines Zertifikats ein öffentliches Interesse besteht. 3Der Antragsteller hat dem Bundesamt diejenigen Unterlagen vorzulegen und die Auskünfte zu erteilen, deren Kenntnis für die Prüfung und Bewertung der Produkte und Leistungen oder der Eignung der Person sowie für die Erteilung des Zertifikats erforderlich ist. 4Ein Zertifikat nach Satz 1 darf nur dann für ein Produkt, eine Leistung, eine Person oder einen IT-Sicherheitsdienstleister verwendet werden, wenn das Bundesamt ein entsprechendes Zertifikat erteilt hat und dieses nicht aufgehoben wurde oder auf andere Weise ungültig geworden ist.

(3) Die Prüfung und die Bewertung können durch vom Bundesamt nach Absatz 7 anerkannte sachverständige Stellen erfolgen.

(4) 1Das Sicherheitszertifikat wird erteilt, wenn

1.
die informationstechnischen Systeme, Komponenten, Produkte oder Schutzprofile den vom Bundesamt festgelegten Kriterien entsprechen und

2.
das Bundesministerium des Innern die Erteilung des Zertifikats nicht nach Absatz 5 untersagt hat.

2Vor Erteilung des Sicherheitszertifikats legt das Bundesamt den Vorgang dem Bundesministerium des Innern zur Prüfung nach Absatz 5 vor.

(5) Das Bundesministerium des Innern kann die Erteilung eines Zertifikats nach Absatz 4 im Einzelfall untersagen, wenn überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere sicherheitspolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland, der Erteilung entgegenstehen.

(6) Für die Zertifizierung von Personen und IT-Sicherheitsdienstleistern gilt Absatz 4 entsprechend.

(7) 1Eine Stelle wird als sachverständig im Sinne des Absatz 3 anerkannt, wenn

1.
die sachliche und personelle Ausstattung sowie die fachliche Qualifikation und Zuverlässigkeit der Konformitätsbewertungsstelle den vom Bundesamt festgelegten Kriterien entsprechen und

2.
das Bundesministerium des Innern festgestellt hat, dass überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere sicherheitspolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland, der Erteilung nicht entgegenstehen.

2Das Bundesamt stellt durch die notwendigen Maßnahmen sicher, dass das Fortbestehen der Voraussetzungen nach Satz 1 regelmäßig überprüft wird.

(8) Sicherheitszertifikate anderer anerkannter Zertifizierungsstellen aus dem Bereich der Europäischen Union werden vom Bundesamt anerkannt, sofern sie eine den Sicherheitszertifikaten des Bundesamtes gleichwertige Sicherheit ausweisen und die Gleichwertigkeit vom Bundesamt festgestellt worden ist.



 

Zitierungen von § 52 BSIG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 BSIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSIG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 54 BSIG Nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung
... die im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2019/881 sowie des § 52 dieses Gesetzes tätig werden, eine Befugnis erteilen, als solche tätig zu werden, wenn ... für die Cybersicherheitszertifizierung nach Artikel 54 der Verordnung (EU) 2019/881 oder des § 52 dieses Gesetzes erfüllt sind. Ohne eine Befugniserteilung durch das Bundesamt ... zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Artikel 58 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2019/881 und nach § 52 dieses Gesetzes erforderlich ist, kann das Bundesamt von Konformitätsbewertungsstellen, denen ... für die Cybersicherheitszertifizierung nach Artikel 54 Verordnung (EU) 2019/881 oder des § 52 dieses Gesetzes nicht erfüllt sind oder 2. wenn das Bundesamt die Erfüllung ...
§ 56 BSIG Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
... über das Verfahren der Erteilung von Sicherheitszertifikaten und Anerkennungen nach § 52 und deren Inhalt. (2) Das Bundesministerium des Innern bestimmt durch Rechtsverordnung, ...
§ 65 BSIG Bußgeldvorschriften
... 50 Absatz 1 Satz 1 einen Zugang nicht oder nicht rechtzeitig gewährt, 15. entgegen § 52 Absatz 2 Satz 4 , § 53 Absatz 1 Satz 4, § 54 Absatz 6 Satz 2 oder § 55 Absatz 4 Satz 1 ein dort ...
 
Zitat in folgenden Normen

BSI-IT-Sicherheitskennzeichenverordnung (BSI-ITSiKV)
V. v. 24.11.2021 BGBl. I S. 4978; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 301
§ 6 BSI-ITSiKV Vereinfachtes Verfahren (vom 06.12.2025)
... verzichten, wenn das Bundesamt für das Produkt ein Zertifikat nach § 52 des BSI-Gesetzes auf Grundlage des gleichen Prüfstandards erteilt hat. (2) Ist für ...

BSI-Zertifizierungs- und -Anerkennungsverordnung (BSIZertV)
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2231; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 301
§ 1 BSIZertV Anwendungsbereich (vom 06.12.2025)
... in der Informationstechnik (Bundesamt) erteilt Zertifikate und Anerkennungen gemäß § 52 des BSI-Gesetzes nach dieser ...
§ 12 BSIZertV Zertifikat (vom 06.12.2025)
... Ein Zertifikat nach § 52 Absatz 4 des BSI-Gesetzes wird erteilt, wenn 1. die Prüfung und die Bewertung ergeben, dass das ...
§ 15 BSIZertV Zertifikat (vom 06.12.2025)
... Ein Zertifikat für Personen nach § 52 Absatz 6 des BSI-Gesetzes wird erteilt, wenn 1. die Prüfung und die Bewertung ergeben, dass die zu ... 1 erfüllt, und 2. das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nach § 52 Absatz 4 Nummer 2 des BSI-Gesetzes festgestellt hat, dass überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere ...
§ 18 BSIZertV Zertifikat (vom 06.12.2025)
... Ein Zertifikat als IT-Sicherheitsdienstleister nach § 52 Absatz 6 des BSI-Gesetzes wird erteilt, wenn 1. die Prüfung und die Bewertung ergeben, dass der ... 1 erfüllt, und 2. das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nach § 52 Absatz 4 Nummer 2 des BSI-Gesetzes festgestellt hat, dass überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere ...
§ 21 BSIZertV Anerkennung (vom 06.12.2025)
... Eine Anerkennung nach § 52 Absatz 7 des BSI-Gesetzes wird erteilt, wenn 1. die Prüfung und die Bewertung ergeben, dass die sachliche ... 1 erfüllen, und 2. das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nach § 52 Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 des BSI-Gesetzes festgestellt hat, dass überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere ... (4) Das Bundesamt überprüft regelmäßig nach § 52 Absatz 7 Satz 2 des BSI-Gesetzes , ob die Voraussetzungen für die Anerkennung nach Absatz 1 weiterhin vorliegen. ...

De-Mail-Gesetz
Artikel 1 G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 666; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 301
§ 18 DeMailG Voraussetzungen der Akkreditierung; Nachweis (vom 06.12.2025)
... des Absatzes 1 Nummer 3 durch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach § 52 Absatz 2 Satz 1 des BSI-Gesetzes zertifizierten IT-Sicherheitsdienstleistern erteilte Testate; das Zusammenwirken mit den anderen ...

Gleichstellungsbeauftragtenwahlverordnung (GleibWV)
Artikel 1 V. v. 17.12.2015 BGBl. I S. 2274; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 301
§ 19 GleibWV Elektronische Wahl (vom 06.12.2025)
... nachweisen. (9) Für die Zertifizierung nach der technischen Richtlinie gelten § 52 des BSI-Gesetzes und die BSI-Zertifizierungs- und Anerkennungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
G. v. 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 301
Artikel 5 NIS2-RLUG Änderung der Gleichstellungsbeauftragtenwahlverordnung
... § 19 Absatz 9 wird die Angabe „§ 9 des BSI-Gesetzes" durch die Angabe „ § 52 des BSI-Gesetzes " ...
Artikel 7 NIS2-RLUG Änderung der BSI-Zertifizierungs- und -Anerkennungsverordnung
... 2. In § 1 wird die Angabe „§ 9 des BSI-Gesetzes" durch die Angabe „ § 52 des BSI-Gesetzes " ersetzt. 3. In § 12 Absatz 1 wird die Angabe „§ 9 Absatz 4 des ... Absatz 1 wird die Angabe „§ 9 Absatz 4 des BSI-Gesetzes" durch die Angabe „ § 52 Absatz 4 des BSI-Gesetzes " ersetzt. 4. In § 15 Absatz 1 und § 18 Absatz 1 wird die Angabe ... Absatz 1 wird die Angabe „§ 9 Absatz 5 des BSI-Gesetzes" durch die Angabe „ § 52 Absatz 6 des BSI-Gesetzes " und die Angabe „§ 9 Absatz 4 Nummer 2 des BSI-Gesetzes" durch die Angabe ... und die Angabe „§ 9 Absatz 4 Nummer 2 des BSI-Gesetzes" durch die Angabe „ § 52 Absatz 4 Nummer 2 des BSI-Gesetzes " ersetzt. 5. § 21 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ... Absatz 1 wird die Angabe „§ 9 Absatz 6 des BSI-Gesetzes" durch die Angabe „ § 52 Absatz 7 des BSI-Gesetzes " ersetzt. b) In Absatz 1 Nummer 2 wird die Angabe „§ 9 Absatz 6 Nummer ... 2 wird die Angabe „§ 9 Absatz 6 Nummer 2 des BSI-Gesetzes" durch die Angabe „ § 52 Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 des BSI-Gesetzes " ersetzt. c) In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „§ 9 Absatz 6 Satz 2 ... 1 wird die Angabe „§ 9 Absatz 6 Satz 2 des BSI-Gesetzes" durch die Angabe „ § 52 Absatz 7 Satz 2 des BSI-Gesetzes " ...
Artikel 9 NIS2-RLUG Änderung der BSI-IT-Sicherheitskennzeichenverordnung
... § 6 Absatz 1 wird die Angabe „§ 9 des BSI-Gesetzes" durch die Angabe „ § 52 des BSI-Gesetzes " ersetzt. 6. In § 7 Absatz 3 und § 9 Absatz 1 Satz 1 wird jeweils die ...
Artikel 10 NIS2-RLUG Änderung des De-Mail-Gesetzes
... das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" durch die Angabe „ § 52 Absatz 2 Satz 1 des BSI-Gesetzes " ...
Artikel 12 NIS2-RLUG Änderung der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung
... 9 des BSI-Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2821)" durch die Angabe „ § 52 des BSI-Gesetzes vom 2. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 301, S. 2)" ...
Artikel 13 NIS2-RLUG Änderung der Personalausweisverordnung
... vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1885) geändert worden ist," durch die Angabe „ § 52 des BSI-Gesetzes vom 2. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 301, S. 2)" ...
Artikel 15 NIS2-RLUG Änderung der Kassensicherungsverordnung
... 11 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 9 des BSI-Gesetzes" durch die Angabe „ § 52 des BSI-Gesetzes " ...
Artikel 18 NIS2-RLUG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
... 9 des BSI-Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2821)" durch die Angabe „ § 52 des BSI-Gesetzes vom 2. Dezember 2025 (BGBl. I 2025 Nr. 301, S. 2) in der jeweils geltenden Fassung" ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (PassDEÜV)
Artikel 1 V. v. 09.10.2007 BGBl. I S. 2312; aufgehoben durch Artikel 9 V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
§ 4 PassDEÜV Zertifizierung (vom 06.12.2025)
... für Sicherheit in der Informationstechnik. (2) Für die Zertifizierung gilt § 52 des BSI-Gesetzes vom 2. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 301, S. 2) sowie die BSI-Zertifizierungsverordnung vom 7. ...