§ 52
(aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 52 SGG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitat in folgenden NormenSiebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
G. v. 09.12.2004 BGBl. I S. 3302
Artikel 1 7. SGGÄndG Änderung des Sozialgerichtsgesetzes ... und des Asylbewerberleistungsgesetzes,". 11. Nach § 51 wird folgender § 52 eingefügt: § 52 Ist ein Landesgesetz nach § 50a ... 11. Nach § 51 wird folgender § 52 eingefügt: § 52 Ist ein Landesgesetz nach § 50a erlassen, treten für den betroffenen Bereich ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSiebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
G. v. 09.12.2004 BGBl. I S. 3302
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