(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 12 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2)
Artikel 45 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
(3)
Artikel 49 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2021 in Kraft.
(4)
Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
(5)
Artikel 39 tritt mit Wirkung vom 28. Dezember 2023 in Kraft.
(6) Die
Artikel 2 und
50 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
(8) (aufgehoben)
(10) Die
Artikel 5,
7 und
26 treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
(11)
Artikel 6 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
(12) Die
Artikel 27 und
30 treten am 1. Januar 2028 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. Dezember 2024.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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