1Wer die Bachelorprüfung nicht bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt einen Bescheid über das Nichtbestehen der Bachelorprüfung und eine Bescheinigung über die im Studiengang erbrachten Leistungen, aus der die absolvierten Module, die individuell erworbenen ECTS-Leistungspunkte und die erzielten Bewertungen als numerische Notenwerte und Noten hervorgehen.
2Der Bescheid ergeht in Schriftform oder als elektronischer Bescheid in den nach dem
Verwaltungsverfahrensgesetz zugelassenen Formen des elektronischen Schriftformersatzes.