§ 58 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 58 GwG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2602
Artikel 1 GwRLÄndG Änderung des Geldwäschegesetzes ... personenbezogener Daten durch Aufsichtsbehörden". i) Die Angabe zu § 58 wird gestrichen. 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 ... sind und die Verhängung eines Bußgeldes zum Gegenstand haben." 46. § 58 wird aufgehoben. 47. Dem § 59 wird folgender Absatz 6 angefügt: ...
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