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1Die Vertragspartner errichten mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (gemeinsame Anstalt).
2Sie trägt die Bezeichnung „FITKO" (Föderale IT-Kooperation) und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.
3Die gemeinsame Anstalt hat die Aufgabe, den IT-Planungsrat organisatorisch, fachlich und bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach
§ 1 Absatz 1 zu unterstützen.
4Das Nähere regelt der IT-Planungsrat durch einstimmigen Beschluss und trifft dabei insbesondere Regelungen zu den Aufgaben, Befugnissen, der Wirtschaftsführung und Leitung der gemeinsamen Anstalt und ihrer Organe (Gründungsbeschluss).
(2) 1Der Gründungsbeschluss soll vorsehen, dass die gemeinsame Anstalt die Aufgaben bestehender Strukturen für Projekte und Produkte des IT-Planungsrats übernimmt. 2Er kann eine Rechtsnachfolge vorsehen und die hierzu bestehenden Verwaltungsabkommen außer Kraft setzen.
(3) Änderungen des Gründungsbeschlusses bedürfen der Zustimmung aller Mitglieder des IT-Planungsrats.
(4) Zur Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben soll sich die gemeinsame Anstalt Dritter bedienen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1126, 2851
Anhang IT-StaatsvertragÄndG ... Abschnitt III Gemeinsame Einrichtung zur Unterstützung des IT-Planungsrats § 5 Errichtung und Aufgaben § 6 Trägerschaft, Dienstherrnfähigkeit, ... „Der IT-Planungsrat bedient sich zu seiner Unterstützung nach Maßgabe der §§ 5 bis 10 einer gemeinsamen Einrichtung." b) In Absatz 7 Satz 1 wird die Angabe ... wird durch die Wörter „des Grundgesetzes" ersetzt. 8. Der bisherige § 5 wird § 4. 9. Nach § 4 wird folgender Abschnitt III eingefügt: ... III Gemeinsame Einrichtung zur Unterstützung des IT-Planungsrats § 5 Errichtung und Aufgaben (1) Die Vertragspartner errichten mit Wirkung zum 1. Januar ...