Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2022 aufgehoben

§ 5 - Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung (KugverlV)

V. v. 30.11.2021 BGBl. I S. 5042 (Nr. 81)
Geltung ab 01.01.2022 bis 31.03.2022; FNA: 860-3-42 Sozialgesetzbuch

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 5 ändert mWv. 1. Januar 2022 KugV mWv. 1. April 2022 KugverlV

(1) 1Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft.

(2) Die Kurzarbeitergeldverordnung vom 25. März 2020 (BGBl. I S. 595), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. September 2021 (BGBl. I S. 4388) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.



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