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§ 5 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (MntDBwVVDV)

V. v. 06.07.2022 BGBl. I S. 1084 (Nr. 25)
Geltung ab 01.09.2022; FNA: 2030-8-5-23 Beamte

§ 5 Bewertung im Vorbereitungsdienst



(1) In der Ausbildung sowie in der Zwischenprüfung und in der Laufbahnprüfung werden die Leistungen der Anwärterinnen und Anwärter wie folgt bewertet:

Prozentualer Anteil
der erreichten
Leistungspunkte
an den erreichbaren
Leistungspunkten
Rangpunkte/
Rangpunktzahl
NoteNotendefinition
93,70 bis 100,00 15sehr gut (1) eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem
Maß entspricht
87,50 bis 93,69 14
83,40 bis 87,49 13gut (2) eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht
79,20 bis 83,39 12
75,00 bis 79,19 11
70,90 bis 74,99 10befriedigend (3) eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen
entspricht
66,70 bis 70,89 9
62,50 bis 66,69 8
58,40 bis 62,49 7ausreichend (4) eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Gan-
zen den Anforderungen noch entspricht
54,20 bis 58,39 6
50,00 bis 54,19 5
41,70 bis 49,99 4mangelhaft (5) eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht,
die jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen
Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in ab-
sehbarer Zeit behoben werden können
33,40 bis 41,69 3
25,00 bis 33,39 2
12,50 bis 24,99 1ungenügend (6) eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht
und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft
sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben
werden können
0,00 bis 12,49 0


(2) 1Schriftliche Leistungen werden mit Leistungspunkten bewertet. 2Bei der Bewertung werden neben der fachlichen Leistung die Gliederung und die Klarheit der Darstellung sowie das Ausdrucksvermögen berücksichtigt.

(3) 1Wenn die Bewertungen mehrerer Leistungen zu einer Bewertung zusammengefasst werden, wird als Bewertung eine Rangpunktzahl berechnet. 2Rangpunktzahlen sind, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, auf zwei Nachkommastellen ohne Rundung zu berechnen.

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