Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2024 aufgehoben
§ 5 Steuerrechtliche Wirkung
Die als Zuschuss nach den genannten Voraussetzungen bezogenen Leistungen sind als steuerbare Betriebseinnahmen nach den allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen im Rahmen der Gewinnermittlung zu erfassen und unterliegen insofern der Besteuerung.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/5_ReHV.htm