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§ 5 - Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz (StromVKG)

§ 5 Gebotstermin und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten



(1) Die Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten findet in einem Gebotstermin am 18. Mai 2027 statt.

(2) Das Ausschreibungsvolumen beträgt 2 Gigawatt.



 

Zitierungen von § 5 StromVKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 StromVKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromVKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 StromVKG Gebotstermine und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten
... zusätzlich in der Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten nach § 5 ausgeschrieben. (4) Das Ausschreibungsvolumen des zweiten Gebotstermins verringert sich ...
§ 83 StromVKG Rechtsschutz, Rechtsweg, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
... Bundesnetzagentur erteilt bei einem Rechtsbehelf nach Satz 2 über das nach den §§ 4 bis 6 bestimmte Ausschreibungsvolumen hinaus einen entsprechenden Zuschlag, soweit das Begehren ...
§ 87 StromVKG Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt
... Bestimmungen nach § 4 Absatz 2 und 3, den §§ 5 und 6 und den Abschnitten 3, 4, 7, 9 und 10 dürfen erst nach der beihilferechtlichen ...
Anlage 3 StromVKG (zu § 23 Absatz 1) Methodik zur Ermittlung der Reduktionsfaktoren und Technologieklassen für die Ausschreibungen für Erzeugungskapazitäten und Kapazitäten
... Berechnung der Reduktionsfaktoren für die Ausschreibung von Erzeugungskapazitäten nach § 5 für den mit der Ausschreibung adressierten Verpflichtungszeitraum von 15 Jahren. Der ... den Nummern 2.2.1 und 2.2.2 kann für die Ausschreibung von Erzeugungskapazitäten nach § 5 sowie für die Ausschreibung von Kapazitäten nach § 6 im Jahr 2027 der ...