§ 60 - Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)

§ 60 Wiederverwendbare Alternative für Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher


§ 60 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) 1Endvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und von Einweggetränkebechern, die jeweils erst beim Endvertreiber mit Waren befüllt werden, sind verpflichtet, die in diesen Einwegverpackungen angebotenen Waren am Ort der Bereitstellung im Bundesgebiet jeweils auch in wiederverwendbaren Verpackungen zum Verkauf anzubieten. 2Diese Pflicht bezieht sich auch auf Verschlüsse und Deckel von Getränkebechern. 3Die Endvertreiber dürfen dabei die Verkaufseinheit aus Ware und wiederverwendbarer Verpackung nicht zu einem höheren Preis oder zu schlechteren Bedingungen anbieten als die Verkaufseinheit aus der gleichen Ware und einer Einwegverpackung. 4Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für den Vertrieb durch Verkaufsautomaten, die in Betrieben zur Versorgung der Mitarbeiter nicht öffentlich zugänglich aufgestellt sind.

(2) 1Endvertreiber nach Absatz 1 Satz 1 sind verpflichtet, die Endabnehmer in der Verkaufsstelle durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln oder -schilder auf die Möglichkeit, die Waren in wiederverwendbaren Verpackungen zu erhalten, hinzuweisen. 2Im Fall einer Lieferung von Waren ist dieser Hinweis in den jeweils verwendeten Darstellungsmedien zu geben.

(3) Abweichend von § 39 Absatz 1 Satz 2 beschränkt sich die Rücknahmepflicht für Endvertreiber nach Absatz 1 Satz 1 auf diejenigen wiederverwendbaren Verpackungen, die sie im Bundesgebiet bereitgestellt haben.

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Zitierungen von § 60 VerpackDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 60 VerpackDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerpackDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 61 VerpackDG Erleichterungen für kleine Unternehmen und für Verkaufsautomaten
... Endvertreiber nach § 60 Absatz 1 Satz 1 mit insgesamt nicht mehr als fünf Beschäftigten, deren Verkaufsfläche 80 ... deren Verkaufsfläche 80 Quadratmeter nicht überschreitet, können die Pflicht nach § 60 Absatz 1 Satz 1 auch erfüllen, indem sie Endabnehmern anbieten, die Waren in von diesen zur Verfügung ... 20 Stunden mit 0,5 und von nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. § 60 Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (2) Beim Vertrieb durch Verkaufsautomaten können ... (2) Beim Vertrieb durch Verkaufsautomaten können Endvertreiber die Pflicht nach § 60 Absatz 1 Satz 1 auch erfüllen, indem sie Endabnehmern anbieten, die Waren in von diesen zur Verfügung ... diesen zur Verfügung gestellte wiederverwendbare Behältnisse abzufüllen. § 60 Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (3) Endvertreiber haften gegenüber Endabnehmern und Dritten bei ...
§ 66 VerpackDG Bußgeldvorschriften
... § 47 Absatz 1 oder 2 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 47 Absatz 3, entgegen § 60 Absatz 2 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2, oder entgegen § 61 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit ... 2 eine dort genannte Dokumentation nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt, 28. entgegen § 60 Absatz 1 Satz 1 eine Ware nicht richtig anbietet oder 29. entgegen § 60 Absatz 1 Satz 3, auch in ... entgegen § 60 Absatz 1 Satz 1 eine Ware nicht richtig anbietet oder 29. entgegen § 60 Absatz 1 Satz 3 , auch in Verbindung mit § 61 Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 2 Satz 2, eine Verkaufseinheit ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
G. v. 13.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 207
Artikel 4 VerpackDGEG Änderung des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes
... ersetzt. 5. In § 60 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „Einweggetränkebechern" durch die Angabe ...


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