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§ 62d - Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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§ 62d (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 62d AufenthG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.06.2026Artikel 2 Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
vom 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 364
aktuell vorher 27.02.2024Artikel 1 Rückführungsverbesserungsgesetz
vom 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
aktuellvor 27.02.2024früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 62d AufenthG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 62d AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 AufenthG Begriffsbestimmungen (vom 12.06.2026)
... Verfahren zur Anordnung von Haft zur Überstellung nach der Verordnung (EU) 2024/1351 finden § 62d sowie die Vorschriften in den Büchern 1 und 7 des Gesetzes über das Verfahren in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

GEAS-Anpassungsgesetz
G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Artikel 2 GEASG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Verfahren zur Anordnung von Haft zur Überstellung nach der Verordnung (EU) 2024/1351 finden § 62d sowie die Vorschriften in den Büchern 1 und 7 des Gesetzes über das Verfahren in ...

Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 364, 2026 I Nr. 49
Artikel 2 AufenthRÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 62d durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 62d (weggefallen)".  ... wird die Angabe zu § 62d durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 62d (weggefallen) ". 2. In § 2 Absatz 14 Satz 5 wird die Angabe ... 2. In § 2 Absatz 14 Satz 5 wird die Angabe „ § 62d sowie" gestrichen. 3. In § 11 Absatz 7 Satz 1 ... Angabe „§ 29a oder § 29b" ersetzt. 5. § 62d wird gestrichen. 6. In § 96 Absatz 4 vor Nummer 1 wird ...

Rückführungsverbesserungsgesetz
G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 1 RüfüVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
...  a) Nach der Angabe zu § 62c wird folgende Angabe eingefügt: „ § 62d Bestellung eines anwaltlichen Vertreters". b) Die Angabe zu § 96 wird wie ... eingefügt. b) In Satz 5 wird nach dem Wort „finden" die Angabe „ § 62d sowie" eingefügt. 3. § 10 Absatz 3 wird wie folgt geändert: ... „§ 11 Absatz 1 Satz 3" ersetzt. 18. Nach § 62c wird folgender § 62d eingefügt: „§ 62d Bestellung eines anwaltlichen Vertreters  ... 18. Nach § 62c wird folgender § 62d eingefügt: „ § 62d Bestellung eines anwaltlichen Vertreters Zur richterlichen Entscheidung über die ...