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Artikel 64 - Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO k.a.Abk.)
ABl. L, 2024/1689, 12.07.2024; zuletzt geändert durch Artikel 1 Verordnung (EU) 2026/1744, ABl. L, 2026/1744, 24.07.2026
Geltung ab 02.08.2026, abweichend siehe Artikel 113
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Geltung ab 02.08.2026, abweichend siehe Artikel 113
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Artikel 64 Büro für Künstliche Intelligenz
(1) Die Kommission entwickelt über das Büro für Künstliche Intelligenz die Sachkenntnis und Fähigkeiten der Union auf dem Gebiet der KI.
(2) Die Mitgliedstaaten erleichtern dem Büro für Künstliche Intelligenz die ihm gemäß dieser Verordnung übertragenen Aufgaben.
(3) Unbeschadet des Haushaltsverfahrens werden dem Büro für Künstliche Intelligenz angemessene Ressourcen zugewiesen, damit es seine Aufgaben und Befugnisse im Zusammenhang mit der Durchsetzung dieser Verordnung wirksam wahrnehmen kann.
Text in der Fassung des Artikels 1 Digital-Omnibus-Verordnung zur KI ABl. L, 2026/1744, 24. Juli 2026 m.W.v. 27. Juli 2026
Frühere Fassungen von Artikel 64 Verordnung über künstliche Intelligenz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 27.07.2026 | Artikel 1 Digital-Omnibus-Verordnung zur KI vom 08.07.2026 ABl. L, 2026/1744, 24.07.2026 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Artikel 64 Verordnung über künstliche Intelligenz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 64 KI-VO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KI-VO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG)
Artikel 1 G. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 223
§ 6 KI-MIG Zentrale Anlaufstelle
... der Bundesnetzagentur. (4) Die zentrale Anlaufstelle nimmt Eingaben des nach Artikel 64 der Verordnung (EU) 2024/1689 eingerichteten Büros für Künstliche Intelligenz, der Öffentlichkeit und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Digital-Omnibus-Verordnung zur KI
ABl. L, 2026/1744, 24.07.2026
Artikel 1 Verordnung (EU) 2026/1744 Änderung der Verordnung (EU) 2024/1689
... Anforderungen in Bezug auf Hochrisiko-KI-Systeme zu beeinträchtigen." 27. In Artikel 64 wird folgender Absatz angefügt: „(3) Unbeschadet des Haushaltsverfahrens ...
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