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§ 64m - Kreditwesengesetz (KWG)

neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.07.1985; FNA: 7610-1 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 64m Übergangsvorschrift zum Brexit-Steuerbegleitgesetz



(1) § 25a Absatz 5a in der am 29. März 2019 geltenden Fassung ist erstmals für Kündigungen anzuwenden, die nach Ablauf von acht Monaten nach dem 29. März 2019 zugehen.

(2) Wird der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union wirksam, ohne dass bis zu diesem Zeitpunkt ein Austrittsabkommen im Sinne von Artikel 50 Absatz 2 Satz 2 des Vertrages über die Europäische Union in Kraft getreten ist, so ist § 64x Absatz 8 Satz 1 auf Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Befreiung nach § 2 Absatz 5 ab dem Zeitpunkt des Austritts bis zur Entscheidung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde über eine Eintragung des Unternehmens in das Register nach Artikel 48 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 als vorläufig erteilt gilt, wenn das Unternehmen innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt des Austritts einen vollständigen Freistellungsantrag nach § 2 Absatz 5 Satz 1 stellt.





 

Frühere Fassungen von § 64m KWG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.03.2019Artikel 8 Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG)
vom 25.03.2019 BGBl. I S. 357
aktuell vorher 01.01.2014Artikel 1 CRD IV-Umsetzungsgesetz
vom 28.08.2013 BGBl. I S. 3395
aktuell vorher 31.12.2010Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
vom 19.11.2010 BGBl. I S. 1592
aktuellvor 31.12.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 64m KWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 64m KWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG)
G. v. 25.03.2019 BGBl. I S. 357
Artikel 8 Brexit-StBG Änderung des Kreditwesengesetzes
... „§ 25n Einstufung als bedeutendes Institut". c) Die Angabe zu § 64m wird wie folgt gefasst: „§ 64m Übergangsvorschrift zum ... c) Die Angabe zu § 64m wird wie folgt gefasst: „ § 64m Übergangsvorschrift zum Brexit-Steuerbegleitgesetz". 2. § 1 Absatz 21 ... und öffentlich bekannt gegeben werden." 7. Nach § 64l wird folgender § 64m eingefügt: „§ 64m Übergangsvorschrift zum ... 7. Nach § 64l wird folgender § 64m eingefügt: „ § 64m Übergangsvorschrift zum Brexit-Steuerbegleitgesetz (1) § 25a Absatz 5a in ...

CRD IV-Umsetzungsgesetz
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3395
Artikel 1 CRDIVUG Änderung des Kreditwesengesetzes
... folgt gefasst: „§ 64d (weggefallen)". t) Die Angabe zu § 64m wird wie folgt gefasst: „§ 64m (weggefallen)". u) Nach ... t) Die Angabe zu § 64m wird wie folgt gefasst: „ § 64m (weggefallen) ". u) Nach der Angabe zu § 64q wird folgende Angabe eingefügt:  ... „§ 10 Absatz 2" ersetzt. c) Absatz 6 wird aufgehoben. 95. § 64m wird aufgehoben. 96. Nach § 64q wird folgender § 64r eingefügt:  ...

Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Artikel 4 VermAnlGEG Änderung des Kreditwesengesetzes
... wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 64m folgende Angabe angefügt: „§ 64n Übergangsvorschrift zum Gesetz ... des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes erbringen." 4. Nach § 64m wird folgender § 64n eingefügt: „§ 64n Übergangsvorschrift ...
Artikel 5 VermAnlGEG Änderung der Gewerbeordnung (vom 12.12.2012)
... wurde oder für die eine Erlaubnis nach § 64e Absatz 2, § 64i Absatz 1, § 64m oder § 64n des Kreditwesengesetzes als erteilt gilt, 4. Gewerbetreibende in Bezug ...