1Für Personen, die für das Bundeskriminalamt tätig werden sollen, ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung nach dem
Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchzuführen.
2§ 8 Absatz 2 Nummer 2 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes gilt entsprechend.
G. v. 03.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 199
Artikel 6 BürokAbBMIG Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 68 durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 68 Datenerhebung und Maßnahmen ... wird die Angabe zu § 68 durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 68 Datenerhebung und Maßnahmen der Vertrauenswürdigkeitsprüfung § ... oder deren Vertretung angeordnet werden." 14. § 68 wird durch die folgenden §§ 68 und 68a ersetzt: „§ 68 ... werden." 14. § 68 wird durch die folgenden §§ 68 und 68a ersetzt: „§ 68 Datenerhebung und Maßnahmen der ... 14. § 68 wird durch die folgenden §§ 68 und 68a ersetzt: „ § 68 Datenerhebung und Maßnahmen der Vertrauenswürdigkeitsprüfung (1) ... in der Regel auf den Zeitraum der letzten fünf Jahre. Bevor die Überprüfung nach § 68 Absatz 1 nicht mit dem Ergebnis abgeschlossen worden ist, dass keine Zweifel an der ... Gefährdung des Untersuchungszwecks zu besorgen ist. Stammen die Erkenntnisse von einer der in § 68 Absatz 4 Nummer 5 und 6 sowie Absatz 5 Satz 2 Nummer 3 genannten Stellen, ist das Einvernehmen dieser Stellen erforderlich. (4) Ist ... zu betrauen, tritt an die Stelle der Überprüfung nach § 68 Absatz 1 eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz, es sei ... Person nach Absatz 5 an die dort genannten Behörden. (5) Werden den nach § 68 Absatz 4 Nummer 5 und 6 sowie Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 beteiligten Stellen im Nachhinein Informationen bekannt, die für die Beurteilung der ... der zu überprüfenden Person für das Bundeskriminalamt; 2. von den nach § 68 Absatz 4 und 5 beteiligten Behörden und den nach § 68 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 beteiligten Stellen ... 2. von den nach § 68 Absatz 4 und 5 beteiligten Behörden und den nach § 68 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 beteiligten Stellen unverzüglich nach Mitteilung durch das Bundeskriminalamt in den ...