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§ 8 - Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)

§ 8 Einfache Sicherheitsüberprüfung



(1) Die einfache Sicherheitsüberprüfung ist für Personen durchzuführen, die

1.
Zugang zu VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können,

2.
Tätigkeiten in einem Bereich, der nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 zum VS-Sicherheitsbereich mit dem Erfordernis der Sicherheitsüberprüfung nach § 8 erklärt worden ist, oder Tätigkeiten gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 4 wahrnehmen sollen.

(2) 1Die zuständige Stelle kann von der Sicherheitsüberprüfung absehen, wenn

1.
in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1

a)
die Zuverlässigkeit der betroffenen Person durch eine Überprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz festgestellt wurde,

b)
die Betrauung mit der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unaufschiebbar ist,

c)
die Einstufung der Verschlusssache voraussichtlich vor Abschluss der Sicherheitsüberprüfung wieder aufgehoben wird und

d)
das Bundesministerium des Innern dem zugestimmt hat,

2.
in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 Art oder Dauer der Tätigkeit dies zulassen.

2§ 2 Absatz 1a bleibt unberührt.





 

Frühere Fassungen von § 8 SÜG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.01.2026Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften
vom 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 6
aktuell vorher 09.07.2021Artikel 4 Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts
vom 05.07.2021 BGBl. I S. 2274
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 20 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
aktuell vorher 21.06.2017Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
vom 16.06.2017 BGBl. I S. 1634
aktuell vorher 10.01.2012Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
vom 07.12.2011 BGBl. I S. 2576
aktuellvor 10.01.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 SÜG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 SÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 SÜG Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes (vom 16.01.2026)
... zum VS-Sicherheitsbereich mit dem Erfordernis der Sicherheitsüberprüfung nach den §§ 8 oder 9 erklärt worden ist, 4. in einer öffentlichen Stelle, der Aufgaben der ...
§ 8 SÜG Einfache Sicherheitsüberprüfung (vom 16.01.2026)
... 2 Nummer 3 zum VS-Sicherheitsbereich mit dem Erfordernis der Sicherheitsüberprüfung nach § 8 erklärt worden ist, oder Tätigkeiten gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 4 ...
§ 9 SÜG Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (vom 16.01.2026)
... 4 im Einzelfall nach Art und Dauer der Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung nach § 8 für ausreichend hält. (2) Die Sicherheitsüberprüfung kann ...
§ 10 SÜG Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (vom 16.01.2026)
... Satz 1 Nummer 2 nach Art oder Dauer der Tätigkeit, eine Sicherheitsüberprüfung nach § 8 oder § 9 für ausreichend ...
§ 12 SÜG Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum (vom 16.01.2026)
... Bei der Sicherheitsüberprüfung nach § 8 trifft die mitwirkende Behörde folgende Maßnahmen: 1. ...
§ 13 SÜG Sicherheitserklärung (vom 16.01.2026)
... Datenbanken genutzt werden. (2) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach § 8 entfallen die Angaben zu Absatz 1 Nummer 11 und 12; Angaben zu Absatz 1 Nummer 12 dürfen ...
§ 14 SÜG Abschluss der Sicherheitsüberprüfung (vom 16.01.2026)
... mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden. § 2 Absatz 1a, § 8 Absatz 2 , § 9 Absatz 2 und 3 und § 15 bleiben unberührt. (5) Die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
Artikel 1 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354, 2019 BGBl. I S. 400; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369
§ 68 BKAG Sicherheitsüberprüfung
... nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchzuführen. § 8 Absatz 2 Nummer 2 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes gilt ...

Terrorismusbekämpfungsgesetz
G. v. 09.01.2002 BGBl. I S. 361, 3142; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 2
Artikel 5 TerrorBekämpfG Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
... die Angabe „§ 1 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a und b" ersetzt. 3. In § 8 Abs. 1 werden nach Nummer 2 der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 3 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 20 11. ZustAnpV Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
...  In § 1 Absatz 2 Nummer 3, § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d , § 13 Absatz 1 Nummer 17 und § 35 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 20. ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
G. v. 16.06.2017 BGBl. I S. 1634
Artikel 1 1. SÜGÄndG Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
... 2 Satz 1 bis 5 gilt entsprechend; § 12 Absatz 5 bleibt unberührt." 11. § 8 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die zuständige Stelle kann von der ... 3a eingefügt: „(3a) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach den §§ 8 , 9 und 10 kann zu der betroffenen Person in erforderlichem Maße Einsicht in öffentlich ... Netzwerke Einsicht genommen werden. Satz 2 gilt auch bei der Sicherheitsüberprüfung nach § 8 , soweit die betroffene Person dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung ... nach den §§ 9, 10 und bei einer Sicherheitsüberprüfung nach § 8 für Angehörige des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der ... 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach § 8 entfallen die Angaben zu Absatz 1 Nummer 11 und 12; Angaben zu Absatz 1 Nummer 12 dürfen ... nicht mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden. § 2 Absatz 1 Satz 5, § 8 Absatz 2 , § 9 Absatz 2 und 3 und § 15 bleiben unberührt." 17. In § 15 ...

Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2576
Artikel 4 BVerfSchGuaÄndG Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
... „§ 9 Absatz 1 Nummer 1 und 2 und § 10" ersetzt. 4. In § 8 Absatz 1 werden nach Nummer 2 das Komma durch einen Punkt ersetzt und Nummer 3 aufgehoben. ... ein Antrag gestellt oder eine Wiederholungsüberprüfung eingeleitet wurde, sind § 8 Absatz 1 Nummer 3 sowie die §§ 9 und 13 in ihrer bis dahin geltenden Fassung weiter ...

Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2274
Artikel 4 VerfSchRAnpG Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
... durch die Wörter „§ 2 Absatz 2 Satz 1 bis 6" ersetzt. 3. In § 8 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „§ 2 Absatz 1 Satz 5" durch die Wörter „§ 2 ...

Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 6
Artikel 1 SÜGMoG Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
... zum VS-Sicherheitsbereich mit dem Erfordernis der Sicherheitsüberprüfung nach den §§ 8 oder 9 erklärt worden ist, 4. in einer öffentlichen Stelle, der Aufgaben ... Tatsachen zu äußern. Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend." 8. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... 2 Nummer 3 zum VS-Sicherheitsbereich mit dem Erfordernis der Sicherheitsüberprüfung nach § 8 erklärt worden ist, oder Tätigkeiten gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 4 ... Satz 1 Nummer 2 nach Art oder Dauer der Tätigkeit, eine Sicherheitsüberprüfung nach § 8 oder § 9 für ausreichend hält." 11. In § 11 Absatz 1 Satz 2 ... Person nicht mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden. § 2 Absatz 1a, § 8 Absatz 2 , § 9 Absatz 2 und 3 und § 15 bleiben unberührt. (5) Die ...