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§ 68 - Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Artikel 1 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 01.03.2010; FNA: 753-13 Wasserwirtschaft
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§ 68 Planfeststellung, Plangenehmigung



(1) Der Gewässerausbau bedarf der Planfeststellung durch die zuständige Behörde.

(2) 1Für einen Gewässerausbau, für den nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden. 2Die Länder können bestimmen, dass Bauten des Küstenschutzes, für die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, anstelle einer Zulassung nach Satz 1 einer anderen oder keiner Zulassung oder einer Anzeige bedürfen.

(3) Der Plan darf nur festgestellt oder genehmigt werden, wenn

1.
eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere eine erhebliche und dauerhafte, nicht ausgleichbare Erhöhung der Hochwasserrisiken oder eine Zerstörung natürlicher Rückhalteflächen, vor allem in Auwäldern, nicht zu erwarten ist und

2.
andere Anforderungen nach diesem Gesetz oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt werden.

(4) Maßnahmen zur wesentlichen Umgestaltung einer Binnenwasserstraße des Bundes oder ihrer Ufer nach § 67 Absatz 2 Satz 1 und 2 führt, soweit sie erforderlich sind, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31 zu erreichen, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Bundeswasserstraßengesetz hoheitlich durch.



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Frühere Fassungen von § 68 WHG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.06.2021Artikel 2 Gesetz über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie
vom 02.06.2021 BGBl. I S. 1295

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 68 WHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 68 WHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 WHG Gewässerunterhaltung (vom 01.01.2020)
... Gewässer, soweit nicht in einem Planfeststellungsbeschluss oder einer Plangenehmigung nach § 68 etwas anderes bestimmt ist. --- Anm. d. Red.: - abweichendes ...
§ 69 WHG Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn
... Beginns in einem Planfeststellungsverfahren und einem Plangenehmigungsverfahren nach § 68 ...
§ 70a WHG Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz (vom 29.12.2023)
... oder ein Plangenehmigungsverfahren für einen Gewässerausbau nach § 68 durchgeführt, ist dieses innerhalb von vier Jahren abzuschließen, wenn 1. ... nach Anlage 3 anstelle eines Planfeststellungsverfahrens oder Plangenehmigungsverfahrens nach § 68 nach landesrechtlichen Vorschriften ein anderes Zulassungsverfahren durchzuführen ...
§ 87 WHG Wasserbuch (vom 01.03.2010)
... sowie alte Rechte und alte Befugnisse, Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen nach § 68 , 2. Wasserschutzgebiete, 3. Risikogebiete und festgesetzte ...
§ 103 WHG Bußgeldvorschriften (vom 12.01.2023)
... 64 Absatz 2 zuwiderhandelt, 15. ohne festgestellten und ohne genehmigten Plan nach § 68 Absatz 1 oder Absatz 2 ein Gewässer ausbaut, 16. entgegen § 78 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung ...
§ 105 WHG Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen (vom 18.08.2010)
... worden ist, gilt jeweils als Planfeststellungsbeschluss oder als Plangenehmigung nach § 68  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV)
Artikel 1 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345
Anlage EBABGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.01.2024)
... 4 Ab- satz 6 AEG, § 64 Absatz 2 WHG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 68 WHG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 78 WHG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, ...

Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)
neugefasst B. v. 23.05.2007 BGBl. I S. 962, 2008 S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 14b WaStrG Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung (vom 29.12.2023)
... § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 darf im Übrigen nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 68 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes vorliegen. (2) Abweichend von § 74 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 des ...
§ 56 WaStrG Überleitungs- und Schlussbestimmungen (vom 29.12.2023)
... oder ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren nach § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes eingeleitet, so führt die zuständige Landesbehörde dieses Verfahren nach dem bis ... oder kein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren nach § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes eingeleitet worden ist, Kosten entstanden, so kann er hierfür keine Erstattung vom Bund ...

Raumordnungsverordnung (RoV)
V. v. 13.12.1990 BGBl. I S. 2766; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
§ 1 RoV Anwendungsbereich (vom 28.09.2023)
... wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer, die einer Planfeststellung nach § 68 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bedürfen, sowie von Häfen ab einer Größe von 100 Hektar, Deich- und ...

Umweltschadensgesetz (USchadG)
neugefasst durch B. v. 05.03.2021 BGBl. I S. 346
Anlage 1 USchadG (zu § 3 Abs. 1) Berufliche Tätigkeiten (vom 01.09.2021)
... die einer Erlaubnis oder Bewilligung gemäß § 8 Absatz 1 oder gemäß § 68 Absatz 1 oder Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes einer Planfeststellung oder Plangenehmigung bedürfen. 7. Herstellung, Verwendung, ...

Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPHV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3712
Anlage BRPHV (zu § 1) Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz
... Absatz 1 Satz 5, § 12 Absatz 7 Satz 4 WaStrG). Für Maßnahmen, die nach § 68 WHG planfeststellungspflichtig sind, bleibt § 68 Absatz 3 WHG unberührt. Durch ... Für Maßnahmen, die nach § 68 WHG planfeststellungspflichtig sind, bleibt § 68 Absatz 3 WHG unberührt. Durch den Verweis auf § 77 WHG wird dessen Geltung klarstellend ... Weise räumlich gesichert werden. Im Übrigen wird auf § 67 Absatz 1 und § 68 Absatz 3 WHG verwiesen. Adressat der Festlegung sind die in § 4 Absatz 1 und 2 ROG genannten ...

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
neugefasst durch B. v. 19.03.1991 BGBl. I S. 686; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 48 VwGO (vom 21.03.2023)
... Küsten- oder Hochwasserschutzes, 11. Planfeststellungsverfahren nach § 68 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes oder nach landesrechtlichen Vorschriften für die Errichtung, die Erweiterung oder die ... zugänglich sind, unbeschadet der Nummer 9, 12. Planfeststellungsverfahren nach § 68 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes für die Errichtung, die Erweiterung oder die Änderung von Wasserkraftanlagen mit einer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1295
Artikel 1 WaStrGuaÄndG Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
... § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 darf im Übrigen nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 68 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes vorliegen." 5. Dem § 31 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:  ... oder ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren nach § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes eingeleitet, so führt die zuständige Landesbehörde dieses Verfahren nach dem bis ... oder kein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren nach § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes eingeleitet worden ist, Kosten entstanden, so kann er hierfür keine Erstattung vom Bund ...
Artikel 2 WaStrGuaÄndG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
...  § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 ...

Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Artikel 12 ROGÄndG Änderung der Raumordnungsverordnung
... wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer, die einer Planfeststellung nach § 68 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bedürfen, sowie von Häfen ab einer Größe von 100 Hektar, Deich- und ...

Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Artikel 7 VGenVBG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
... oder ein Plangenehmigungsverfahren für einen Gewässerausbau nach § 68 durchgeführt, ist dieses innerhalb von vier Jahren abzuschließen, wenn 1. ... nach Anlage 3 anstelle eines Planfeststellungsverfahrens oder Plangenehmigungsverfahrens nach § 68 nach landesrechtlichen Vorschriften ein anderes Zulassungsverfahren durchzuführen ...

Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2694
Artikel 1 InvBeG Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
... Nummern 11 bis 13 werden angefügt: „11. Planfeststellungsverfahren nach § 68 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes oder nach landesrechtlichen Vorschriften für die Errichtung, die Erweiterung oder die ... zugänglich sind, unbeschadet der Nummer 9, 12. Planfeststellungsverfahren nach § 68 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes für die Errichtung, die Erweiterung oder die Änderung von Wasserkraftanlagen mit einer ...

Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585
Artikel 14 WRNG Änderung des Umweltschadensgesetzes
... einer Erlaubnis oder Bewilligung gemäß § 8 Absatz 1 oder gemäß § 68 Absatz 1 oder Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes einer Planfeststellung oder Plangenehmigung ...