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§ 68a - Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 222
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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§ 68a (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 68a AufenthG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.07.2026Artikel 3 Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz (MDWG)
vom 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 222
aktuell vorher 06.08.2016Artikel 5 Integrationsgesetz
vom 31.07.2016 BGBl. I S. 1939
aktuellvor 06.08.2016früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 68a AufenthG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 68a AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 5 InteG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... b) Nach der Angabe zu § 68 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 68a Übergangsvorschrift zu Verpflichtungserklärungen". 2. § 5 Absatz 3 ... § 3 oder § 4 des Asylgesetzes." 10. Nach § 68 wird folgender § 68a eingefügt: „§ 68a Übergangsvorschrift zu ... 10. Nach § 68 wird folgender § 68a eingefügt: „§ 68a Übergangsvorschrift zu Verpflichtungserklärungen § 68 Absatz 1 Satz 1 ...

Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz (MDWG)
G. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 222
Artikel 3 MDWG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 68a gestrichen. 2. In § 18d Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „§ 68 Absatz 2 ... öffentlichen Stelle zu, die die öffentlichen Mittel aufgewendet hat." 6. § 68a wird gestrichen. 7. Nach § 75 Satz 1 wird der folgende Satz eingefügt: ...