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§ 69 - Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz (StromVKG)

§ 69 Funktionsnachweis



(1) Der Kapazitätsverpflichtete muss spätestens 10 Werktage nach Ablauf eines jeden Verpflichtungsjahres durch Erklärung gegenüber dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber einen Messzeitraum benennen, in dem der zuständige Übertragungsnetzbetreiber die nachgewiesene reduzierte Leistung feststellt.

(2) 1Der Messzeitraum kann bis zu 24 Monate vor dem letzten Tag des abgelaufenen Verpflichtungsjahres liegen und umfasst

1.
für eine nicht energiebegrenzte Technologieklasse einen ununterbrochenen Zeitraum von 10 Stunden,

2.
für eine energiebegrenzte Technologieklasse einen ununterbrochenen Zeitraum, der der Höchsterbringungsdauer des Gebots entspricht,

3.
für eine dargebotsabhängige Technologieklasse einen ununterbrochenen Zeitraum von 1 Stunde.

2Für eine Anlage, mit der mehr als eine Kapazitätsverpflichtung oder ein Indikativgebot erfüllt wird, ist für alle Gebote derselbe Messzeitraum zu wählen.

(3) Geht innerhalb der Frist des Absatzes 1 keine entsprechende Erklärung bei dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber ein, wird unwiderleglich vermutet, dass die nachgewiesene reduzierte Leistung 0 beträgt.



 

Zitierungen von § 69 StromVKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 69 StromVKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromVKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 71 StromVKG Ungebundene Kapazitätsanbieter, Indikativgebot für Verfügbarkeitsüberschussmengen
... eines Indikativgebots sind das Produkt aus der nach den §§ 69 und 70 nachgewiesenen reduzierten Leistung und dem Verfügbarkeitsindikator. Der ...
§ 80 StromVKG Pönale für einen unvollständigen Funktionsnachweis
... den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber zu leisten, wenn die im Funktionsnachweis nach § 69 nachgewiesene reduzierte Leistung die bezuschlagte reduzierte Leistung unterschreitet.  ... mit der Differenz aus 1 und dem Verhältnis der nachgewiesenen reduzierten Leistung nach § 69 zur bezuschlagten reduzierten Leistung und beträgt mindestens 0. (3) ... teilt dem Kapazitätsverpflichteten das Ergebnis des Funktionsnachweises nach § 69 und die von ihm zu leistende Pönale 60 Werktage nach Ablauf eines jeden Verpflichtungsjahres ...
Anlage 6 StromVKG (zu § 65) Berechnung des Verfügbarkeitsindikators für eine Abrechnungsperiode, Referenzwert für regelbare Lasten und Kleinanlagenpools, Funktionsnachweis bei mehreren Geboten pro Anlage
... nachgewiesene reduzierte Leistung herabgesetzt, sofern die im Funktionsnachweis nach § 69 nachgewiesene reduzierte Leistung kleiner ist als die reduzierte Leistung des Indikativgebots; ... HPVj, deren Beginn vor dem für das Verpflichtungsjahr maßgeblichen Messzeitraum nach § 69 Absatz 1 liegt, - „Rj,j-1" die Zeit in Stunden zwischen dem Ende der ...