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§ 70 - Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz (StromVKG)
Artikel 1 G. v. 21.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 210a
Geltung ab 22.07.2026; FNA: 752-18 Elektrizität und Gas
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Geltung ab 22.07.2026; FNA: 752-18 Elektrizität und Gas
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§ 70 Nachgewiesene reduzierte Leistung
§ 70 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) 1Mit dem Funktionsnachweis ermitteln die Übertragungsnetzbetreiber für jedes bezuschlagte Gebot die nachgewiesene reduzierte Leistung. 2Die nachgewiesene reduzierte Leistung ist das Produkt aus der erbrachten Leistung und dem für das Gebot maßgeblichen Reduktionsfaktor. 3Im Fall von Anlagenpools ist die nachgewiesene reduzierte Leistung die Summe der nachgewiesenen reduzierten Leistungen der Einzelanlagen.
(2) Die erbrachte Leistung ist
- 1.
- für Erzeugungsanlagen die kleinste der gemessenen Leistungen innerhalb des Messzeitraums,
- 2.
- für regelbare Lasten und Kleinanlagenpools die kleinste Differenz zwischen der gemessenen Leistung der Anlage beziehungsweise des Anlagenpools und des Referenzwerts nach Anlage 6 Nummer 4 innerhalb des Messzeitraums.
(3) Die erbrachte Leistung von Anlagen, mit denen mehr als eine Kapazitätsverpflichtung erfüllt wird, ist nach Maßgabe von Anlage 6 Nummer 5 auf die verschiedenen Kapazitätsverpflichtungen aufzuteilen.
Zitierungen von § 70 StromVKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 70 StromVKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StromVKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 71 StromVKG Ungebundene Kapazitätsanbieter, Indikativgebot für Verfügbarkeitsüberschussmengen
... eines Indikativgebots sind das Produkt aus der nach den §§ 69 und 70 nachgewiesenen reduzierten Leistung und dem Verfügbarkeitsindikator. Der ...
§ 72 StromVKG Methode zur Berechnung des Referenzwerts für regelbare Lasten und Kleinanlagenpools
... des Verfügbarkeitsindikators nach § 65 und der nachgewiesenen reduzierten Leistung nach § 70 für regelbare Lasten und Kleinanlagenpools wird anhand eines Referenzwerts nach Anlage 6 ...
Anlage 6 StromVKG (zu § 65) Berechnung des Verfügbarkeitsindikators für eine Abrechnungsperiode, Referenzwert für regelbare Lasten und Kleinanlagenpools, Funktionsnachweis bei mehreren Geboten pro Anlage
... ist RFk(i) derjenige Reduktionsfaktor, der für den Funktionsnachweis nach § 70 Absatz 2 verwendet wird, - „hHöED,i" für Gebote, die sich auf ... der erbrachten Energiemenge nach Nummer 3.2 beziehungsweise der erbrachten Leistung nach § 70 Absatz 2 der Uhrzeit entsprechende Bilanzkreisabrechnungsintervalle ohne Lastwerte vor, werden diese in der ... Kapazitätsverpflichtungen pro Anlage 5.1 Ist die im Funktionsnachweis nach § 70 Absatz 2 erbrachte Leistung kleiner oder gleich der Summe der Quotienten aus der bezuschlagten reduzierten ... reduzierten Leistung und dem für das jeweilige Gebot maßgeblichen Reduktionsfaktor nach § 70 Absatz 1 über alle bezuschlagten Gebote, wird jedem bezuschlagten Gebot eine erbrachte Leistung ...
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