§ 6 - Abgabenordnung (AO)

neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 610-1-3 Allgemeines Steuerrecht
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§ 6 Behörden, öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, Finanzbehörden


§ 6 hat 8 frühere Fassungen und wird in 34 Vorschriften zitiert

(1) Behörde ist jede öffentliche Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

(1a) Öffentliche Stellen des Bundes sind die Behörden, die Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, der Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform.

(1b) Öffentliche Stellen der Länder sind die Behörden, die Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen eines Landes, einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes oder sonstiger der Aufsicht des Landes unterstehender juristischer Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform.

(1c) 1Vereinigungen des privaten Rechts von öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, gelten ungeachtet der Beteiligung nicht-öffentlicher Stellen als öffentliche Stellen des Bundes, wenn

1.
sie über den Bereich eines Landes hinaus tätig werden oder

2.
dem Bund die absolute Mehrheit der Anteile gehört oder die absolute Mehrheit der Stimmen zusteht.

2Anderenfalls gelten sie als öffentliche Stellen der Länder.

(1d) 1Nicht-öffentliche Stellen sind natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts, soweit sie nicht unter die Absätze 1a bis 1c fallen. 2Nimmt eine nicht-öffentliche Stelle hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr, ist sie insoweit öffentliche Stelle im Sinne dieses Gesetzes.

(1e) Öffentliche Stellen des Bundes oder der Länder gelten als nicht-öffentliche Stellen im Sinne dieses Gesetzes, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen.

(2) Finanzbehörden im Sinne dieses Gesetzes sind die folgenden im Gesetz über die Finanzverwaltung genannten Bundes- und Landesfinanzbehörden:

1.
das Bundesministerium der Finanzen und die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden als oberste Behörden,

2.
das Bundeszentralamt für Steuern, das Informationstechnikzentrum Bund und die Generalzolldirektion als Bundesoberbehörden,

3.
Rechenzentren sowie Landesfinanzbehörden, denen durch eine Rechtsverordnung nach § 17 Absatz 2 Satz 3 Nummer 3 des Finanzverwaltungsgesetzes die landesweite Zuständigkeit für Kassengeschäfte und das Erhebungsverfahren einschließlich der Vollstreckung übertragen worden ist, als Landesoberbehörden,

4.
die Oberfinanzdirektionen als Mittelbehörden,

4a.
die nach dem Finanzverwaltungsgesetz oder nach Landesrecht an Stelle einer Oberfinanzdirektion eingerichteten Landesfinanzbehörden,

5.
die Hauptzollämter einschließlich ihrer Dienststellen, die Zollfahndungsämter, die Finanzämter und die besonderen Landesfinanzbehörden als örtliche Behörden,

6.
Familienkassen,

7.
die zentrale Stelle im Sinne des § 81 des Einkommensteuergesetzes und

8.
die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (§ 40a Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes).


Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz über die Umwandlung des Informationstechnikzentrums Bund in eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und zur Änderung weiterer Vorschriften G. v. 7. Dezember 2020 BGBl. I S. 2756 m.W.v. 1. Januar 2021

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Frühere Fassungen von § 6 AO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 3 Gesetz über die Umwandlung des Informationstechnikzentrums Bund in eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 07.12.2020 BGBl. I S. 2756
aktuell vorher 01.01.2019Artikel 3 Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz (BfBAG)
vom 10.03.2017 BGBl. I S. 420
aktuell vorher 25.05.2018Artikel 17 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2541
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 5 Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
vom 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
aktuell vorher 06.11.2015Artikel 7 Steueränderungsgesetz 2015
vom 02.11.2015 BGBl. I S. 1834
aktuell vorher 30.06.2013Artikel 11 Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
vom 26.06.2013 BGBl. I S. 1809
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 5 Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze
vom 13.12.2007 BGBl. I S. 2897
aktuell vorher 19.12.2006Artikel 10 Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
vom 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
aktuellvor 19.12.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 6 AO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 AO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2a AO Anwendungsbereich der Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten (vom 01.01.2024)
... dieses Gesetzes gelten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden ( § 6 Absatz 2 ), andere öffentliche Stellen (§ 6 Absatz 1a bis 1c) und nicht-öffentliche Stellen ... Daten durch Finanzbehörden (§ 6 Absatz 2), andere öffentliche Stellen ( § 6 Absatz 1a bis 1c ) und nicht-öffentliche Stellen (§ 6 Absatz 1d und 1e). Das ...
§ 32i AO Gerichtlicher Rechtsschutz (vom 21.12.2022)
... 30 geschützter Daten zwischen einer betroffenen öffentlichen Stelle gemäß § 6 Absatz 1 bis 1c und Absatz 2 oder ihres Rechtsträgers, einer betroffenen nicht-öffentlichen Stelle gemäß ... 2 oder ihres Rechtsträgers, einer betroffenen nicht-öffentlichen Stelle gemäß § 6 Absatz 1d und 1e oder einer betroffenen Person und der zuständigen Aufsichtsbehörde des Bundes oder eines ...
§ 93a AO Allgemeine Mitteilungspflichten (vom 29.12.2020)
... öffentliche Stellen einschließlich öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten ( § 6 Absatz 1 bis 1c ) verpflichten, 1. den Finanzbehörden Folgendes mitzuteilen: a) den ...
§ 171 AO Ablaufhemmung (vom 01.01.2023)
... des Grundlagenbescheids eine Stelle zuständig, die keine Finanzbehörde im Sinne des § 6 Absatz 2 ist, endet die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Zeitpunkt, in dem die ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Alkoholsteuerverordnung (AlkStV)
V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 9 AlkStV Steuerlagerinhaber; Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis (vom 01.07.2021)
... Die Erlaubnis nach § 6 erlischt unbeschadet des § 124 Absatz 2 der Abgabenordnung durch 1. den Verzicht ...

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV 2000)
neugefasst durch B. v. 10.05.2000 BGBl. I S. 717; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 52 EStDV 2000 Mitteilungspflichten bei Beihilfen aus öffentlichen Mitteln (vom 30.06.2020)
... Behörden und andere öffentliche Stellen im Sinne von § 6 Absatz 1 bis 1e der Abgabenordnung sind als mitteilungspflichtige Stellen verpflichtet, der für die Besteuerung des ...

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 10 EStG (vom 28.03.2024)
... Nach Maßgabe des § 93c der Abgabenordnung haben Behörden im Sinne des § 6 Absatz 1 der Abgabenordnung und andere öffentliche Stellen, die einem Steuerpflichtigen für die von ihm geleisteten ...

Geldwäschegesetz (GwG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 26a GwG Abruf durch bestimmte Behörden (vom 18.11.2023)
...  4. das Bundeszentralamt für Steuern und die örtlichen Finanzbehörden nach § 6 Absatz 2 Nummer 5 der Abgabenordnung , soweit dies im Einzelfall für die Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben erforderlich ...

Mitteilungsverordnung (MV)
V. v. 07.09.1993 BGBl. I S. 1554; zuletzt geändert durch Artikel 11 V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2432
§ 1 MV Grundsätze
... Behörden (§ 6 Abs. 1 der Abgabenordnung) und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind verpflichtet, ...
§ 14 MV Mitteilung von Zahlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen an die Anbieter von Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung (vom 01.06.2022)
... sind Zahlungen nach Satz 1 an öffentliche Stellen des Bundes oder eines Landes im Sinne des § 6 Absatz 1a bis 1c der Abgabenordnung . (2) Zur Sicherstellung der Besteuerung sind neben den in § 93c Absatz 1 ...

Sechstes Überleitungsgesetz
G. v. 25.09.1990 BGBl. I S. 2106, 2153; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
§ 4 6. ÜblG Außerkrafttretende Sondervorschriften
... September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 968), wird wie folgt geändert: 1. In § 6 Abs. 2 Nr. 4 werden die Worte „und die Monopolverwaltung für Branntwein Berlin" ...

Tabaksteuerverordnung (TabStV)
Artikel 1 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3263; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 9 TabStV Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis (vom 01.07.2021)
... Die Erlaubnis nach § 6 erlischt unbeschadet des § 124 Absatz 2 der Abgabenordnung durch 1. den Verzicht ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 2 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 4b werden folgende Sätze angefügt: „Behörden im Sinne des § 6 Absatz 1 der Abgabenordnung und andere öffentliche Stellen, die einem Steuerpflichtigen ...
Artikel 11 AmtshilfeRLUmsG Änderung der Abgabenordnung
... 275 wie folgt gefasst: „§ 275 (weggefallen)". 2. In § 6 Absatz 2 Nummer 8 werden die Wörter „/Verwaltungsstelle Cottbus" gestrichen. ...

Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz (BfBAG)
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 420
Artikel 3 BfBAG Änderung der Abgabenordnung
...  § 6 Absatz 2 Nummer 2 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4386
Artikel 1 5. MVÄndV
... sind Zahlungen nach Satz 1 an öffentliche Stellen des Bundes oder eines Landes im Sinne des § 6 Absatz 1a bis 1c der Abgabenordnung . (2) Zur Sicherstellung der Besteuerung sind neben den in § 93c Absatz 1 Nummer 2 ...

Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1495
Artikel 1 5. StRVÄndV Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
... Mitteln (1) Behörden und andere öffentliche Stellen im Sinne von § 6 Absatz 1 bis 1e der Abgabenordnung sind als mitteilungspflichtige Stellen verpflichtet, der für die Besteuerung des ...

Gesetz über die Umwandlung des Informationstechnikzentrums Bund in eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 07.12.2020 BGBl. I S. 2756
Artikel 3 ITZBundGEG Änderung der Abgabenordnung
...  § 6 Absatz 2 Nummer 2 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt ...

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
Artikel 17 ReRaG Änderung der Abgabenordnung
... über die Verarbeitung personenbezogener Daten". b) Die Angabe zu § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Behörden, öffentliche und ... Daten". b) Die Angabe zu § 6 wird wie folgt gefasst: „ § 6 Behörden, öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, Finanzbehörden". ... dieses Gesetzes gelten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden ( § 6 Absatz 2 ), andere öffentliche Stellen (§ 6 Absatz 1a bis 1c) und nicht-öffentliche Stellen ... Daten durch Finanzbehörden (§ 6 Absatz 2), andere öffentliche Stellen ( § 6 Absatz 1a bis 1c ) und nicht-öffentliche Stellen (§ 6 Absatz 1d und 1e). Das Bundesdatenschutzgesetz oder ... andere öffentliche Stellen (§ 6 Absatz 1a bis 1c) und nicht-öffentliche Stellen ( § 6 Absatz 1d und 1e ). Das Bundesdatenschutzgesetz oder andere Datenschutzvorschriften des Bundes sowie entsprechende ... oder nicht rechtsfähige Personenvereinigungen oder Vermögensmassen." 4. § 6 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 6 Behörden, öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, Finanzbehörden". ... 30 geschützter Daten zwischen einer betroffenen öffentlichen Stelle gemäß § 6 Absatz 1 bis 1c und Absatz 2 oder ihres Rechtsträgers, einer betroffenen nicht-öffentlichen Stelle gemäß ... 2 oder ihres Rechtsträgers, einer betroffenen nicht-öffentlichen Stelle gemäß § 6 Absatz 1d und 1e oder einer betroffenen Person und der zuständigen Aufsichtsbehörde des Bundes oder eines ...

Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale
G. v. 20.04.2009 BGBl. I S. 774
Artikel 3 EPFG Änderung der Abgabenordnung
... 20. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2850) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 5 und 6" durch die Wörter „§ 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz ... Wörter „§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 5 und 6" durch die Wörter „§ 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 4" ...

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 1 StVfModG Änderung der Abgabenordnung
... Grundlagenbescheids eine Stelle zuständig, die keine Finanzbehörde im Sinne des § 6 Absatz 2 ist, endet die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Zeitpunkt, in ...

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Artikel 23 MoMiG Änderung der Abgabenordnung
... 2008 (BGBl. I S. 1690) geändert worden ist, wird die Angabe „§§ 3, 4 und 6 " durch die Angabe „§§ 3 und 4" ersetzt.  ...

Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
Artikel 5 ZollVNeuOrgG Änderung der Abgabenordnung
... (BGBl. I S. 2025) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2602
Artikel 1 GwRLÄndG Änderung des Geldwäschegesetzes
... e) dem Bundeszentralamt für Steuern sowie den örtlichen Finanzbehörden nach § 6 Absatz 2 Nummer 5 der Abgabenordnung , f) den für Aufklärung, Verhütung und Beseitigung von Gefahren ...

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 10 JStG 2007 Änderung der Abgabenordnung
... fließen den verwaltenden Körperschaften zu." 4. Nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 wird folgende Nummer 4a eingefügt: „4a. die nach dem ...

Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 27 JStG 2020 Änderung der Abgabenordnung
... öffentliche Stellen einschließlich öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten ( § 6 Absatz 1 bis 1c )" ersetzt. bb) Nummer 1 wird wie folgt geändert: aaa) In ...

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 1 7. VerbrStÄndV Änderung der Tabaksteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... „§ 9 Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis (1) Die Erlaubnis nach § 6 erlischt unbeschadet des § 124 Absatz 2 der Abgabenordnung durch 1. den Verzicht ...
Artikel 5 7. VerbrStÄndV Änderung der Alkoholsteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis (1) Die Erlaubnis nach § 6 erlischt unbeschadet des § 124 Absatz 2 der Abgabenordnung durch 1. den Verzicht ...

Steueränderungsgesetz 2007
G. v. 19.07.2006 BGBl. I S. 1652
Artikel 9 StÄndG 2007 Änderung der Abgabenordnung
... vom 28. April 2006 (BGBl. I S. 1095) geändertworden ist, wird die Angabe „§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 und 5" durch die Angabe „§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 5 und 6" ... ist, wird die Angabe „§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 und 5" durch die Angabe „§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 5 und 6" ersetzt.  ...

Steueränderungsgesetz 2015
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1834
Artikel 7 StÄndG 2015 Änderung der Abgabenordnung
... (BGBl. I S. 1400) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 6 Absatz 2 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. Rechenzentren sowie ...

Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2083
Artikel 1 TraFinG Änderung des Geldwäschegesetzes
...  4. das Bundeszentralamt für Steuern und die örtlichen Finanzbehörden nach § 6 Absatz 2 Nummer 5 der Abgabenordnung , soweit dies im Einzelfall für die Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben erforderlich ist, ...

Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung
V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2449
Artikel 2 MVÄndV Weitere Änderung der Mitteilungsverordnung
...  1. In § 1 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Behörden ( § 6 Abs. 1 der Abgabenordnung ) und öffentlichrechtliche Rundfunkanstalten" durch die Wörter „Behörden ... öffentliche Stellen einschließlich öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten ( § 6 Absatz 1 bis 1c der Abgabenordnung )" ersetzt. 2. § 2 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2897
Artikel 5 2. FVGuaÄndG Änderung der Abgabenordnung
... vom 10. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2332), wird wie folgt geändert: 1. In § 6 Abs. 2 Nr. 4 werden vor dem Wort „die" die Wörter „die ...


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