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§ 6 - Glashütteverordnung (GlashütteV)

V. v. 22.02.2022 BGBl. I S. 218 (Nr. 7); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
Geltung ab 09.03.2022; FNA: 423-5-2-6 Warenzeichenrecht
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§ 6 Außerkrafttreten


§ 6 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 0. Dezember 0000 GlashütteV offen

1Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum auf der Grundlage eines gemäß Artikel 70 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/2411 gestellten Antrags die hiernach geschützte Angabe in das Unionsregister nach der Verordnung (EU) 2023/2411 einträgt oder über den Antrag anderweitig abschließend entscheidet. 2Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt den Tag des Außerkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.



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Frühere Fassungen von § 6 GlashütteV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.01.2026Artikel 8 Geoschutzreformgesetz
vom 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 6 GlashütteV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 GlashütteV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GlashütteV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Geoschutzreformgesetz
G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
Artikel 8 AgrarGeoSchRefG Änderung der Glashütteverordnung
... vom 22. Februar 2022 (BGBl. I S. 218) wird wie folgt geändert: § 6 wird durch den folgenden § 6 ersetzt: „§ 6 Außerkrafttreten ... 2022 (BGBl. I S. 218) wird wie folgt geändert: § 6 wird durch den folgenden § 6 ersetzt: „§ 6 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt an ... geändert: § 6 wird durch den folgenden § 6 ersetzt: „ § 6 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem das ...