§ 6 - Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst über den Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies" (MISSAufstV)

V. v. 28.02.2019 BGBl. I S. 202 (Nr. 7)
Geltung ab 19.03.2019; FNA: 2030-8-4-2 Beamte

§ 6 Module



Das Studium gliedert sich in

1.
die allgemeinen Module,

2.
das Modul der Vertiefungsrichtung und

3.
das Modul Masterarbeit.



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