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§ 6 - Marktüberwachungsgesetz (MüG)

§ 6 Marktüberwachungsstrategien



(1) Die Marktüberwachungsbehörden haben für die von diesem Gesetz erfassten Regelungsbereiche Marktüberwachungsstrategien zu erstellen.

(2) 1Die Marktüberwachungsbehörden übermitteln der zentralen Verbindungsstelle gemäß § 15 ihre Marktüberwachungsstrategien nach Absatz 1 für die von § 1 Absatz 1 erfassten Regelungsbereiche. 2Die zentrale Verbindungsstelle teilt die Marktüberwachungsstrategien über das Informations- und Kommunikationssystem ICSMS der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten mit. 3Sie stellt eine Zusammenfassung der Marktüberwachungsstrategien der Öffentlichkeit zur Verfügung.

(3) 1Die zuständigen Bundesministerien und die Länder in ihrem Zuständigkeitsbereich stellen sicher, dass ihre Marktüberwachungsbehörden ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen können. 2Dafür statten sie die Marktüberwachungsbehörden mit den notwendigen Ressourcen aus. 3Sie stellen eine effiziente Zusammenarbeit und einen wirksamen Informationsaustausch ihrer Marktüberwachungsbehörden untereinander sowie mit den Marktüberwachungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sicher.



 

Zitierungen von § 6 MüG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 MüG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MüG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 MüG Aufgaben der zentralen Verbindungsstelle
... und 3. die ermittelten Marktüberwachungsstrategien gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 und ihre ...
 
Zitat in folgenden Normen

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Artikel 1 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
§ 47 KrWG Allgemeine Überwachung (vom 16.07.2021)
... den Vollzug der nach den §§ 24 und 25 ergangenen Rechtsverordnungen sind die §§ 6 , 7 Absatz 1 bis 3, § 8 Absatz 2 und die §§ 9 und 10 des ...

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Artikel 1 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146, 3147
§ 26 ProdSG Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
... bei der Entwicklung und Durchführung der Marktüberwachungsstrategie nach § 6 Absatz 2 des Marktüberwachungsgesetzes , insbesondere, indem sie festgestellte Mängel in der Beschaffenheit von Produkten ...

Seilbahndurchführungsgesetz (SeilbDG)
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2159; zuletzt geändert durch Artikel 29 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
§ 2 SeilbDG Marktüberwachung (vom 16.07.2021)
... Auf die Marktüberwachung sind die §§ 4, 6 , 7, 8 Absatz 2, 3 und 4, die §§ 9, 18 des Marktüberwachungsgesetzes entsprechend ...

Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz (BauPGHeizkesselV)
Artikel 1 V. v. 28.04.1998 BGBl. I S. 796; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
§ 5 BauPGHeizkesselV CE-Kennzeichnung (vom 16.07.2021)
... mit der CE-Kennzeichnung verwechselt werden kann. Im Übrigen sind die §§ 4 bis 11 und 17 bis 19 des Marktüberwachungsgesetzes ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen
G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
Artikel 4 ProdSGNOG Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz
... 24 bis 31 des Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „§§ 4 bis 11 und 17 bis 19 des Marktüberwachungsgesetzes" ...
Artikel 15 ProdSGNOG Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
... den Vollzug der nach den §§ 24 und 25 ergangenen Rechtsverordnungen sind die §§ 6 , 7 Absatz 1 bis 3, § 8 Absatz 2 und die §§ 9 und 10 des ...
Artikel 29 ProdSGNOG Änderung des Seilbahndurchführungsgesetzes
... 27, 28 und 30 des Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „§§ 4, 6 , 7, 8 Absatz 2, 3 und 4, die §§ 9, 18 des Marktüberwachungsgesetzes" ...