Werden Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen, die zu Klimaanlagen oder sonstigen Anlagen der Raumlufttechnik im Sinne des
§ 65 Satz 1 gehören, erstmalig in ein Gebäude eingebaut oder werden sie ersetzt, hat der Bauherr oder der Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass die Wärmeaufnahme der eingebauten oder ersetzten Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen nach
Anlage 8 begrenzt wird.
§ 89 GModG Fördermittel (vom 29.07.2026) ... geförderten Maßnahme die Anforderungen nach den §§ 35, 36, 38, 56 und 61 bis 70 übererfüllt werden. Einzelheiten werden insbesondere durch ...
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Artikel 1 GEGuaÄndG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes ... 10. cc) Die bisherige Nummer 7 wird Nummer 11 und die Wörter „§ 69, § 70 oder § 71 Absatz 1" werden durch die Angabe „§ 69 oder § 70" ... 69, § 70 oder § 71 Absatz 1" werden durch die Angabe „§ 69 oder § 70 " ersetzt. dd) Nach der neuen Nummer 11 werden die folgenden Nummern 12 bis 19 ... Überschrift wird wie folgt gefasst: „Anlage 8 (zu den §§ 69 und 70 ) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen". b) ... von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 70 Bei Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von ...
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Artikel 1 GModGEG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes ... § 69 Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen § 70 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen § 71 ... bei Änderung an bestehenden Gebäuden Anlage 8 (zu den §§ 69 und 70 ) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen Anlage 9 ... geförderten Maßnahme die Anforderungen nach den §§ 35, 36, 38, 56 und 61 bis 70 übererfüllt werden." bb) In Satz 3 wird die Angabe ... genannten Einrichtung ausgestattet ist, 14. entgegen § 69 Absatz 1 oder 2 oder § 70 nicht dafür Sorge trägt, dass die Wärmeabgabe oder Wärmeaufnahme dort ...