Das zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für Berufsbereiche, die durch §
71 nicht geregelt sind, die zuständige Stelle bestimmen.
§ 4 BBiG Anerkennung von Ausbildungsberufen (vom 01.08.2024) ... nach § 5 erlassen. (2) Besteht in mehr als einem der durch die §§ 71 bis 75 erfassten Berufsbereiche und Bereiche ein Bedarf, gleiche Fertigkeiten, Kenntnisse und ... nach Absatz 1 einen Ausbildungsberuf auch für mehrere der durch die §§ 71 bis 75 erfassten Berufsbereiche und Bereiche staatlich anerkennen und eine entsprechende ...
G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 246
Artikel 1 BVaDiG Änderung des Berufsbildungsgesetzes ... 2 eingefügt: „(2) Besteht in mehr als einem der durch die §§ 71 bis 75 erfassten Berufsbereiche und Bereiche ein Bedarf, gleiche Fertigkeiten, Kenntnisse und ... nach Absatz 1 einen Ausbildungsberuf auch für mehrere der durch die §§ 71 bis 75 erfassten Berufsbereiche und Bereiche staatlich anerkennen und eine entsprechende ... 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Stelle" die Wörter „nach § 71 oder § 72 " eingefügt. b) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: ... 59 Satz 1 werden nach dem Wort „Stelle" die Wörter „nach § 71 oder § 72 " eingefügt. 42. In § 60 Satz 1 wird jeweils die Angabe „Absatz ... betrieblichen Berufsbildung zu einem Berufsbereich oder Bereich entsprechend den §§ 71 bis 75. Die Sätze 1 und 2 gelten bei Umschulungsordnungen entsprechend, soweit ein ...
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2522