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§ 75 - Asylgesetz (AsylG)

neugefasst durch B. v. 02.09.2008 BGBl. I S. 1798; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Geltung ab 01.07.1992; FNA: 26-7 Ausländerrecht
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§ 75 Aufschiebende Wirkung der Klage, Recht auf Verbleib



Die Klage gegen Entscheidungen nach diesem Gesetz hat keine aufschiebende Wirkung, außer Artikel 68 der Verordnung (EU) 2024/1348 und Artikel 43 der Verordnung (EU) 2024/1351 sehen eine aufschiebende Wirkung vor.





 

Frühere Fassungen von § 75 AsylG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.06.2026Artikel 1 GEAS-Anpassungsgesetz
vom 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
aktuell vorher 31.10.2024Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
vom 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 1 Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
vom 21.12.2022 BGBl. I S. 2817
aktuell vorher 12.12.2018Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes
vom 04.12.2018 BGBl. I S. 2250
aktuell vorher 17.03.2016Artikel 2 Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern
vom 11.03.2016 BGBl. I S. 394
aktuell vorher 01.12.2013Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
vom 28.08.2013 BGBl. I S. 3474
aktuell vorher 28.08.2007Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970
aktuellvor 28.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 75 AsylG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 75 AsylG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AsylG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes
G. v. 04.12.2018 BGBl. I S. 2250
Artikel 1 3. AsylGÄndG Änderung des Asylgesetzes
... mitzuteilen und ihm ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben." 2. Dem § 75 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Die Klage gegen Maßnahmen des ...

GEAS-Anpassungsgesetz
G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Artikel 1 GEASG Änderung des Asylgesetzes
... und Verfahren für Entzug, Widerruf und Rücknahme". y) Die Angabe zu § 75 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 75 Aufschiebende Wirkung der ... y) Die Angabe zu § 75 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 75 Aufschiebende Wirkung der Klage, Recht auf Verbleib". z) Nach der Angabe zu ... unanfechtbar entzogen oder" ersetzt. bb) In Satz 2 wird die Angabe „ § 75 Absatz 2" durch die Angabe „Artikels 68 Absatz 3 Buchstabe e der Verordnung (EU) ... des Artikels 67 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2024/1348" eingefügt. 83. § 75 wird durch den folgenden § 75 ersetzt: „§ 75 Aufschiebende Wirkung der ... Verordnung (EU) 2024/1348" eingefügt. 83. § 75 wird durch den folgenden § 75 ersetzt: „§ 75 Aufschiebende Wirkung der Klage, Recht auf Verbleib  ... 83. § 75 wird durch den folgenden § 75 ersetzt: „ § 75 Aufschiebende Wirkung der Klage, Recht auf Verbleib Die Klage gegen Entscheidungen ...

Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2817; berichtigt durch B. v. 07.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 63
Artikel 1 AsylVfBG Änderung des Asylgesetzes
... anderen Grund nicht mehr wirksam, gilt § 72 Absatz 2 entsprechend. In den Fällen des § 75 Absatz 2 gilt § 72 Absatz 2 ab der Vollziehbarkeit der Entscheidung. § 73c ... des Ablehnungsgesuchs liegende Teil der Verhandlung zu wiederholen." 19. § 75 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „der ...

Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 394
Artikel 2 AuswErlG Änderung des Asylgesetzes
... 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes abgesehen hat" eingefügt. 6. § 75 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Klage gegen Entscheidungen des ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 1 EUAufhAsylRUG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... des Ausländers nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 in den Fällen des § 75 Satz 2 des Asylverfahrensgesetzes, 5. den Widerruf oder die Rücknahme der ...
Artikel 3 EUAufhAsylRUG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... nicht oder nicht mehr vorliegen. § 73 gilt entsprechend." 48. Dem § 75 werden folgende Sätze angefügt: „Die Klage gegen Entscheidungen des ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3474
Artikel 1 AsylVfGuaÄndG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... entsprechend." 49. Der Siebente Abschnitt wird Abschnitt 9. 50. § 75 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird Absatz 1 und die Wörter „der ...

Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Artikel 2 InnSichVG Änderung des Asylgesetzes
... nach Satz 1 gilt nicht, wenn die Reise sittlich zwingend geboten ist." 7. § 75 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Wörter „§ 60 ...