Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 10 - Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften (VatAnMVG k.a.Abk.)

Artikel 10 Änderung des Asylgesetzes


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. Juli 2026 AsylG § 47, mWv. 1. Oktober 2026 offen

Das Asylgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 3. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 199) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 47 Absatz 1a wird die Angabe „(§§ 29a und 29b)" durch die Angabe „nach den §§ 29a oder 29b oder nach Artikel 62 Absatz 1 bis 1b der Verordnung (EU) 2024/1348" ersetzt.

abweichendes Inkrafttreten am 01.10.2026

2.
§ 87e wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird die Angabe „(1)" gestrichen.

b)
Die Absätze 2 und 3 werden gestrichen.

Ende abweichendes Inkrafttreten




 

Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 VatAnMVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VatAnMVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 12 VatAnMVG Inkrafttreten
... in Kraft. (2) Artikel 8 Nummer 7 tritt am 1. Januar 2030 in Kraft. (3) Artikel 10 Nummer 2 tritt am 1. Oktober 2026 in ...