§ 75 Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes
1Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus. 2Sie erhalten jedoch eine angemessene Entschädigung für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Aufwand sowie eine Reisekostenvergütung. 3Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Rechtsanwälte, die zur Mitarbeit in der Rechtsanwaltskammer herangezogen werden.
Frühere Fassungen von § 75 BRAO
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interne Verweise§ 43c BRAO Fachanwaltschaft (vom 01.08.2022) ... Rechtsanwälte an; diese können Mitglieder mehrerer Ausschüsse sein. Die §§ 75 und 76 Absatz 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden. Mehrere Rechtsanwaltskammern ...
§ 89 BRAO Aufgaben der Kammerversammlung (vom 01.08.2021) ... die Reisekostenvergütung aufzustellen, die a) den in § 43c Absatz 3 und den §§ 75 , 95, 140 und 191b genannten Personen zu gewähren ist; b) nach Maßgabe des ...
§ 140 BRAO Protokollführer (vom 01.08.2021) ... Vorsitzenden bestellt. Er ist verpflichtet, der Bestellung Folge zu leisten. § 75 gilt entsprechend. (2) Der Vorsitzende der Kammer des Anwaltsgerichts verpflichtet den ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 8 NotBRMoG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung ... Angabe „§ 76" die Angabe „Absatz 1" eingefügt. 30. Dem § 75 wird folgender Satz angefügt: „Die Sätze 1 und 2 gelten auch für ... die Reisekostenvergütung aufzustellen, die a) den in § 43c Absatz 3 und den §§ 75 , 95, 140 und 191b genannten Personen zu gewähren ist; b) nach Maßgabe des ... geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „ § 75 gilt entsprechend." b) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In ... 3 Satz 1 wird die Angabe „§§ 65, 66, 67, 68 Abs. 1, § 69 Abs. 1, 2 und 4, §§ 75 , 76" durch die Wörter „§§ 65 bis 68 Absatz 1, § 69 Absatz 1, 2 und ... die Wörter „§§ 65 bis 68 Absatz 1, § 69 Absatz 1, 2 und 4 sowie die §§ 75 und 76 Absatz 1 und 2" ersetzt. 52. § 191c Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
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