§ 78 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 78 PStG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in Änderungsvorschriften2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (2. PStRÄndG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 2. PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes ... Aufbewahrung und Benutzung der Familienbücher". f) Die Angabe zu § 78 wird wie folgt gefasst: „§ 78 (weggefallen)". g) Folgende ... f) Die Angabe zu § 78 wird wie folgt gefasst: „ § 78 (weggefallen)". g) Folgende Angabe wird angefügt: „§ ... werden als Personenstandsurkunden nur Eheurkunden (§ 57) ausgestellt." 26. § 78 wird aufgehoben. 27. Folgender § 79 wird angefügt: „§ ...
Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft
G. v. 13.03.2008 BGBl. I S. 313
Artikel 2 VaAnfRErgG Änderung sonstigen Bundesrechts ... geändert: a) In Nummer 25 wird die Angabe (§ 77 Abs. 2 Satz 1, § 78 Abs. 2)" durch die Angabe (§ 77 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 3, § 78)" ... § 78 Abs. 2)" durch die Angabe (§ 77 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 3, § 78 )" ersetzt. b) In Nummer 26 werden das Wort Eheeintrag" durch das Wort ...
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