Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 79a - Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 29.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 85
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 860-8 Sozialgesetzbuch
| |

§ 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe



(1) 1Um die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 zu erfüllen, haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung für

1.
die Gewährung und Erbringung von Leistungen,

2.
die Erfüllung anderer Aufgaben,

3.
den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a,

4.
die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. 2Dazu zählen auch Qualitätsmerkmale für den Schutz vor Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen bei der Aufgabenwahrnehmung sowie für die inklusive Ausrichtung der Aufgabenwahrnehmung und für die Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von jungen Menschen mit Behinderungen sowie für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und in Familienpflege. 3Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe orientieren sich dabei an den fachlichen Empfehlungen der nach § 85 Absatz 2 zuständigen Behörden, insbesondere zur Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Konzepten zum Schutz vor Gewalt und Ausbeutung, und an bereits angewandten Grundsätzen und Maßstäben für die Bewertung der Qualität sowie Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung.

(2) 1Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen bestimmte wissenschaftliche Analysen der Wahrnehmung von Aufgaben nach § 2 durch geeignete Dritte veranlassen, wenn dies erforderlich ist zur Überprüfung und Weiterentwicklung von Grundsätzen und Maßstäben für die Bewertung der Qualität sowie geeigneter Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung nach Absatz 1 für den Schutz vor Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. 2Zur Erfüllung dieser Aufgabe sind die betreffenden Akten bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe für einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren.





 

Frühere Fassungen von § 79a SGB VIII

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2025Artikel 2 Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
vom 03.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 107
aktuell vorher 10.06.2021Artikel 1 Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
vom 03.06.2021 BGBl. I S. 1444
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 2 Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
vom 22.12.2011 BGBl. I S. 2975
aktuellvor 01.01.2012Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 79a SGB VIII

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 79a SGB VIII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VIII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 37b SGB VIII Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege (vom 10.06.2021)
... Pflegeverhältnisses ein nach Maßgabe fachlicher Handlungsleitlinien gemäß § 79a Satz 2 entwickeltes Konzept zur Sicherung der Rechte des Kindes oder des Jugendlichen und zum Schutz vor ...
§ 64 SGB VIII Datenübermittlung und -nutzung (vom 01.07.2025)
... soweit dies für die Durchführung einer bestimmten wissenschaftlichen Analyse nach § 79a Absatz 2 erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind zu anonymisieren. Die ...
§ 65 SGB VIII Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe (vom 01.07.2025)
... oder 7. wenn dies zur Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Analysen nach § 79a Absatz 2 erforderlich ist; § 64 Absatz 2c Satz 2 gilt entsprechend. Der ...
§ 74 SGB VIII Förderung der freien Jugendhilfe (vom 01.07.2025)
... und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79a Absatz 1 gewährleistet und grundsätzlich zur Mitwirkung an Maßnahmen nach § 79a Absatz ... 79a Absatz 1 gewährleistet und grundsätzlich zur Mitwirkung an Maßnahmen nach § 79a Absatz 2 bereit ist, 2. die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche ...
§ 77 SGB VIII Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen (vom 01.07.2025)
... Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung und über die Mitwirkung an Maßnahmen nach § 79a Absatz 2 zwischen der öffentlichen und der freien Jugendhilfe anzustreben. Zu den ...
§ 78b SGB VIII Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts (vom 01.07.2025)
...  abgeschlossen worden sind; dazu zählen auch die Qualitätsmerkmale nach § 79a Absatz 1 Satz 2 und die Mitwirkung an bestimmten wissenschaftlichen Analysen nach § 79a Absatz 2.  ... nach § 79a Absatz 1 Satz 2 und die Mitwirkung an bestimmten wissenschaftlichen Analysen nach § 79a Absatz 2 . (2) Die Vereinbarungen sind mit den Trägern abzuschließen, die ...
§ 79 SGB VIII Gesamtverantwortung, Grundausstattung (vom 10.06.2021)
... werden; 3. eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung nach Maßgabe von § 79a erfolgt. Von den für die Jugendhilfe bereitgestellten Mitteln haben sie ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2975
Artikel 2 BKiSchG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
...  e) Nach der Angabe zu § 79 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe". f) Die Angabe zu ... und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79a gewährleistet,". 20. § 79 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ... 2. eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung nach Maßgabe von § 79a erfolgt. Von den für die Jugendhilfe bereitgestellten Mitteln haben sie einen ... Anteil für die Jugendarbeit zu verwenden." 21. Nach § 79 wird folgender § 79a eingefügt: „§ 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und ... 21. Nach § 79 wird folgender § 79a eingefügt: „ § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe Um die Aufgaben der Kinder- ...

Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
G. v. 03.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 107
Artikel 2 UBSKMGEG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... soweit dies für die Durchführung einer bestimmten wissenschaftlichen Analyse nach § 79a Absatz 2 erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind zu anonymisieren. Die Übermittlung und ... „7. wenn dies zur Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Analysen nach § 79a Absatz 2 erforderlich ist; § 64 Absatz 2c Satz 2 gilt entsprechend." 5. In § 74 ... 5. In § 74 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird nach der Angabe „ § 79a " die Angabe „Absatz 1" eingefügt und werden nach dem Wort ... die Wörter „und grundsätzlich zur Mitwirkung an Maßnahmen nach § 79a Absatz 2 bereit ist" eingefügt. 6. § 77 Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... die Wörter „und über die Mitwirkung an Maßnahmen nach § 79a Absatz 2" eingefügt. b) Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ... „Absatz 1 Satz 2 und die Mitwirkung an bestimmten wissenschaftlichen Analysen nach § 79a Absatz 2" ersetzt. 8. § 79a wird wie folgt geändert: a) Der ... an bestimmten wissenschaftlichen Analysen nach § 79a Absatz 2" ersetzt. 8. § 79a wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1 und wird wie folgt ...

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1444
Artikel 1 KJSG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... Pflegeverhältnisses ein nach Maßgabe fachlicher Handlungsleitlinien gemäß § 79a Satz 2 entwickeltes Konzept zur Sicherung der Rechte des Kindes oder des Jugendlichen und zum Schutz vor ... ersetzt und werden die Wörter „dazu zählen auch die Qualitätsmerkmale nach § 79a Satz 2 ." angefügt. b) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ... Personalausstattung ist ein Verfahren zur Personalbemessung zu nutzen." 52. In § 79a Satz 2 werden nach dem Wort „für" die Wörter „die inklusive Ausrichtung der ...