Artikel 7 - Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (WettbRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 2. Dezember 2020 GWB § 32e, § 34a

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. November 2020 (BGBl. I S. 2392) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 32e Absatz 6 werden die Wörter „§ 12 Absatz 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 13 Absatz 3" ersetzt.

2.
In § 34a Absatz 1 wird die Angabe „§ 33 Absatz 2" durch die Angabe „§ 33 Absatz 4" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 WettbRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WettbRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Schnellladegesetz (SchnellLG)
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2141; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 3 SchnellLG Aufgaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. November 2020 (BGBl. I S. 2568 ) geändert worden ist, Unternehmen aus und beauftragt diese damit, die Schnellladestandorte ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

GWB-Digitalisierungsgesetz
G. v. 18.01.2021 BGBl. I S. 2
Artikel 1 GWBDigiG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. November 2020 (BGBl. I S. 2568 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...


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