- 1.
- die Befüllung der Lagerbehälter ausschließlich aus gefahrgutrechtlich zugelassenen Tankfahrzeugen im Vollschlauchsystem erfolgt und das Tankfahrzeug über eine selbsttätig schließende Abfüllsicherung verfügt oder
- 2.
- ein gefahrgutrechtlich zugelassenes Tankfahrzeug mit einer Abfüll-Schlauch-Sicherung verwendet wird oder eine Kombination aus Aufmerksamkeitstaste mit Not-Aus-Betätigung und einer Wegfahrsperre verwendet wird.
- 1.
- die Befüllung der Lagerbehälter ausschließlich aus gefahrgutrechtlich zugelassenen Eisenbahnkesselwagen erfolgt,
- 2.
- der Eisenbahnkesselwagen über einen Befüllschlauch mit einer Trockenkupplung zum Anschluss an den Füllstutzen des Lagerbehälters verfügt oder über einen Gelenkarm entladen wird,
- 3.
- der Abfüllvorgang durch eine beidseitig selbsttätig schließende Nottrennkupplung unterbrochen werden kann und
- 4.
- eine Wegfahrsperre beim Eisenbahnkesselwagen verwendet wird.