(1)
1Soweit in dieser Verordnung nicht anders bestimmt, sind bei der rechnerischen Ermittlung der Brennstoffemissionen eines Kalenderjahres für die in
Anlage 1 Satz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes genannten Brennstoffe die in
Anlage 2 Teil 4 festgelegten Standardwerte für Berechnungsfaktoren zu Grunde zu legen.
2Für Brennstoffe können gewichtete Berechnungsfaktoren auf Basis der in
Anlage 2 Teil 4 festgelegten Brennstoffe und auf Basis von deren Standardwerten ermittelt werden.
3Diese gewichteten Berechnungsfaktoren gelten wiederum als Standardwerte im Sinne dieser Verordnung.
(2) Sofern für Kohlen eine Probenahme und Analyse des unteren Heizwerts der gelieferten Mengen nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt wurde, ist abweichend von Absatz 1 der individuelle Analysenwert des unteren Heizwerts für die jeweilige Liefercharge heranzuziehen.
- 1.
- die in dieser Anlage festgelegten Standardwerte für Berechnungsfaktoren zu Grunde legen oder
- 2.
- eine in Teil 2 der Anlage 4 genannte Methode zur Ermittlung der Berechnungsfaktoren verwenden.
2Der Verantwortliche hat die gewählte Methode im Überwachungsplan zu beschreiben und ihre Eignung für den jeweiligen Brennstoff zu begründen.
Anlage 1 EBeV 2030 (zu § 3 Absatz 1 und 4) Mindestinhalt des Überwachungsplans und des vereinfachten Überwachungsplans ... 1, cc) Bestätigung der Methode zur Bestimmung der Berechnungsfaktoren nach § 7 Absatz 1 und 2 oder Beschreibung der gemäß § 7 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 4 Teil 1 ... der Berechnungsfaktoren nach § 7 Absatz 1 und 2 oder Beschreibung der gemäß § 7 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 4 Teil 1 gewählten Methode und Begründung der Eignung dieser ... cc) Kennzeichnung und Beschreibung der Methode zur Bestimmung der Berechnungsfaktoren nach § 7 Absatz 1, 2 oder 3 ; sofern eine in § 7 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 4 Teil 1 beschriebene Methode ... Methode zur Bestimmung der Berechnungsfaktoren nach § 7 Absatz 1, 2 oder 3; sofern eine in § 7 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 4 Teil 1 beschriebene Methode angewendet wird, ist die gewählte ... cc) Kennzeichnung und Beschreibung der Methode zur Bestimmung der Berechnungsfaktoren nach § 7 Absatz 4 . Wird eine in § 7 Absatz 4 in Verbindung mit Anlage 4 Teil 2 beschriebene Methode angewendet, ... der Methode zur Bestimmung der Berechnungsfaktoren nach § 7 Absatz 4. Wird eine in § 7 Absatz 4 in Verbindung mit Anlage 4 Teil 2 beschriebene Methode angewendet, ist die gewählte Methode ... cc) Kennzeichnung und Beschreibung der Methode zur Bestimmung der Berechnungsfaktoren nach § 7 Absatz 4 ; bei Bestimmung der Biomasse nach § 12 Absatz 4 ist zusätzlich die Eignung der Methode ...