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§ 7 - FKS-Datenverordnung (FKSDVO)
V. v. 18.11.2019 BGBl. I S. 1778 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 19 Abs. 5 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369
Geltung ab 29.11.2019; FNA: 453-22-1 Einzelne strafrechtliche Nebengesetze
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Geltung ab 29.11.2019; FNA: 453-22-1 Einzelne strafrechtliche Nebengesetze
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§ 7 Speicherung von Daten zu Zeugen
Neben den nach den §§ 1, 2 und 3 Absatz 2 speicherbaren Daten können im zentralen Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu Zeugen folgende Daten gespeichert werden, sofern dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist:
- 1.
- folgende Kontaktdaten:
- a)
- Telefonnummer,
- b)
- Mobiltelefonnummer,
- c)
- E-Mail-Adresse und
- 2.
- der Aufenthaltsort.
Text in der Fassung des Artikels 19 Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung G. v. 22. Dezember 2025 BGBl. 2025 I Nr. 369 m.W.v. 30. Dezember 2025
Frühere Fassungen von § 7 FKSDVO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 30.12.2025 | Artikel 19 Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vom 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 FKSDVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 FKSDVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FKSDVO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 FKSDVO Speicherung von Daten aus Hinweisen (vom 30.12.2025)
... oder den in den §§ 1 bis 3 oder in den §§ 5 bis 7 genannten Daten entsprechen. (2) Aus Risikohinweisen, welche der Finanzkontrolle ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/7_FKSDVO.htm
