(1) Die Erlaubnis ist zu widerrufen, wenn nachträglich
- 1.
- die Voraussetzung nach § 5 Absatz 2 Nummer 2 wegfällt oder
- 2.
- die Voraussetzung nach § 5 Absatz 2 Nummer 3 dauerhaft wegfällt.
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 5 PflStudStG Änderung des Hebammengesetzes ... Umfang der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung fallen. (6) Die §§ 6 bis 8 gelten für die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung entsprechend." ... im Rahmen einer partiellen Berufsausübung fallen. (3) Die §§ 6 bis 8, § 59a Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 und 4, § 60 Absatz 4, die §§ 61, 62, ...